Hallo,
nach erfolgter Scheidung möchte der Kindesvater wegen einiger noch zu klärender Dinge vor Gericht ziehen. Dazu wird er PKH beantragen (ging auch bei der Scheidung gut und das wäre ja jetzt „Folgesache“ (geht um materielle Dinge sowie Überprüfung des Aufenthaltsbestimmungsrecht bei der Mutter).
Wenn der Kindesvater in einigen oder in allen Dingen verlieren würde - wie sieht es dann mit den Kosten aus [gehen wir davon aus dass PKH genehmigt wird])? Muss er zusätzlich etwas abstottern oder ist es dann mit der PKH „abgegolten“?
MfG