Deutsch-österreich-Frage

Hallo!
Ich hab da mal folgende Frage:
Hans Hülsensack aus Deutschland kauft im Internet bei einer österreichischen Firma eine Küchenmaschine. Aber die Maschine ist ganz anders als in der Werbung beschrieben. Also packt Hans Hülsensack die Maschine wieder ein und schickt sie zurück.
Per e-mail verspricht die Firma das Geld zurück zu überweisen.
Aber genau das passiert eben nicht. Also schreibt Hans Hülsensack eine Mahnung, diesmal allerdings per Post. Die darin gestellte Frist ist vorbei und das Geld ist immer noch nicht da.
Was kann Hans Hülsensack jetzt tun? Welche Gesetze gelten jetzt in diesem Fall? D oder AU?
Hans weiss jetzt erstmal nicht weiter, was muss er jetzt nach welchem Recht tun?

Danke für Eure Tips, egal ob aus D oder AU.

Kalle

es gilt natürlich das österreichische gesetzt, du müsstest in österreich auf österreichisch mahnen.

es gilt natürlich das österreichische gesetzt, du müsstest in
österreich auf österreichisch mahnen.

auf österreichisch mahnen… brauche ich dafür einen Dolmetscher? :wink:

es gilt natürlich das österreichische gesetzt, du müsstest in
österreich auf österreichisch mahnen.

auf österreichisch mahnen… brauche ich dafür einen
Dolmetscher? :wink:

na klar oder weisst du was hrubetscher sind?

lg

Hallo!

Nun, was steht im Vertrag, vor allem bezüglich Gerichtsstand und Rechtswahl? Gehen wir von einem Verbrauchergeschäft aus?

Gruß
Tom

Hallo Tom!

Nun, was steht im Vertrag, vor allem bezüglich Gerichtsstand
und Rechtswahl? Gehen wir von einem Verbrauchergeschäft aus?

Also. in den AGB finde ich folgendes:

Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden. Ist der Vertragspartner Verbraucher und liegen die Voraussetzungen des Art. 5 Abs 2 des europ. Schuldvertragsübereinkommens (EVÜ) nicht, aber ein Fall des Art 5 Abs 4 in Verbindung mit Abs 5 EVÜ vor, so führt die Rechtswahl nicht dazu, dass dem Verbraucher der durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.

Desweiteren steht dort weiter:

Im Falle des Rücktrittes findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Besteller erhaltenen Waren statt. …

Hilft dir diese Auskunft erstmal weiter?

Grüße
Kalle

es gilt natürlich das österreichische gesetzt, du müsstest in
österreich auf österreichisch mahnen.

auf österreichisch mahnen… brauche ich dafür einen
Dolmetscher? :wink:

na klar oder weisst du was hrubetscher sind?

Öhmmm…

nee, aber weiss du, was „hitrogbredl“ sind? Das ist „säcksch“ und heisst „Tablett“.
Aber mal im Ernst und OT:
Zu DDR-Zeiten hatte eine Bekannte von mir, eine hochintelligente Frau, eine Einladung nach Österreich bekommen. Sie ging also mit dieser Einladung zum ABV (Abschnittbevollmächtigten, eine Art Polizist) und fragte ihn, was zu machen wäre, damit sie die Erlaubnis zur Ausreise bekäme. Sie bekam die gewünschte Auskunft, aber auch den Hinweis, dass sie die schriftliche Einladung aus Österreich in die deutsche Sprache übersetzen lassen muss (die war aber nicht in Dialektform geschrieben). Wie gesagt, die Frau ist hochintelligent, und dass sie vor einem derartig intellektuellem Tiefflieger zu Kreuze kriechen muss… das ist schon stark, äähh… war stark. Aber das ist ja gottseidank vorbei.
Ende OT und hoffend, dass der Beitrag stehen bleiben darf, da er Bezug auf reale (geschichtliche) Ereignisse hat.

So, und nun erklärst du mir, was ein „hrubetscher“ ist. :smile:

Gruss

Iru

Hallo!

Hilft dir diese Auskunft erstmal weiter?

Gehen wir von einem Verbrauchergeschäft aus oder nicht?

Gruß
Tom

Hallo zurück!

Gehen wir von einem Verbrauchergeschäft aus oder nicht?

Ja, Verbrauchergeschäft.

cu
Kalle

Hallo!

OK, Gerichtsstand beim Käufer, d.h. in Deutschland. Es gilt deutsches Prozessrecht. Materiellrechtlich gilt österreichisches Recht soweit nicht deutsches Recht einen höheren Standard für Verbraucher vorsieht.

Gruß
Tom