Einfahrt durch Straßenbau blockiert

Hallo,
mich würde mal interessieren, ob man irgendwelche Ansprüche hat, wenn durch einen Straßenbau meine Einfahrt blockiert ist und der Bau aufgrund von ungünstigen Wetterbedingungen (z.B. Schnee) nicht zu Ende gebracht werden kann.

Hallo,

das läßt sich nicht so einfach sagen.
Grundsätzlich sind Straßenbauarbeiten eine öffentliche Aufgabe, die, wenn sie planungsrechtlich abgesichert ist, vom Bürger geduldet werden muß - und zwar mit allen nicht vermeidbaren Behinderungen und erst recht bei Vorliegen höherer Gewalt (z.B. Wetter).
d.h. die erste ausschlaggebende Frage ist die nach der Vermeidbarkeit.

Bezüglich einer Zufahrt ist es i.d.R. so, daß die Baufirma lt. Bauvertrag gehalten ist Zufahrten so weit wie irgend möglich zugänglich zu halten. d.h. es werden Stahlplatten über offene Rohrgräben gelegt und Höhenunterschiede mit Schotter angeglichen.

Beides ist durchaus als langfristiges Provisorium in der Winterzeit möglich. Von da her ist die dauerhafte Beeinträchtignung von Zufahrten grundsätzlich vermeidbar.

Die zweite Frage ist die nach der Zumutbarkeit. Und zwar für beide Seiten. Das ist sehr stark vom Einzelfall abhängig.

  • Dauer der Beeinträchtigung (5 Tage oder 5 Wochen)
  • Schwierigheit für Anlieger (5m oder 500m Weg zum abgestellten Auto)
  • Mehraufwand für Bauträger (50 oder 5000 Euro)
    usw.

Gruß Steffi