Wie breit muß/darf ein Wohnungszugang sein?

Hallo,

folgendes Problem:

Ein Grundstück mit 2 Mietshäusern (gleicher Vermieter). Mietshaus A (2 Mietparteien) vorne an der Strasse, Haus B (mit Garage) liegt hinter Haus A. Die Zufahrt (ca. 2,5m breit) zu Haus B führt an Haus A vorbei. Die getrennten Wohnungszugänge von Haus A gehen auf diese Zufahrt. D.h. alle Mieter müssen über diese Zufahrt zur jeweiligen Wohnung.

Jetzt das Problem:

Mieter Haus B parkt seine Autos in dieser Zufahrt, so das die Mieter aus Haus A teilweise die Mülltonnen nicht zur Strasse bekommen oder sich an den Autos vorbeiquetschen müssen, da durch die Breite der Autos so gut wie kein Platz ist.

Darf Mieter Haus B mit der Aussage: „die Zufahrt zur Garage hätte er mitgemietet“ die Zufahrt vollparken?

Im Mietvertrag steht nichts dazu…

Gibt es eine gesetzliche Regelung über die Breite eines Grundstückzugangs zur öffentlichen Strasse?

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe

Hallo,

die Antwort gibt es in der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes unter dem Stichwort „Rettungswege“…

mfg

Der Tip ist sehr gut leider werd ich aus der Bauverordnung nicht ganz schlau…

„2. Gebäudeklasse 2 Wohngebäude, bei denen der Fußboden keines Geschosses, in dem Aufenthaltsräume möglich sind, im Mittel mehr als 7 m über der Geländeoberfläche liegt…“

und

„Zu Gebäuden der Gebäudeklassen 2 und 3 ist von öffentlichen Verkehrsflächen ein geradliniger Zu- oder Durchgang zu schaffen, wenn der zweite Rettungsweg dieser Gebäude über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt. Der Zu- oder Durchgang muss 1,25 m breit sein. Bei Türöffnungen und anderen geringfügigen Einengungen genügt eine lichte Breite von 1 m. Die lichte Höhe des Zu- oder Durchgangs muss 2 m betragen.“

Heißt das jetzt, daß prinzipiell Keiner in der Einfahrt stehen darf? Da sonst die Feuerwehr im Bandfalle nicht zu Haus B kommt?

Oder darf man in der Durchfahrt parken wenn man im Brandfall sein Auto rausfährt?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

die Antwort gibt es in der Landesbauordnung des jeweiligen
Bundeslandes unter dem Stichwort „Rettungswege“…

seit wann regelt die Bauordnung was anderes als das Bauen?
Gruß
loderunner (ianal)