Man nehme mal an, dass eine Person in finanzielle Schwierigkeiten geraten und überschuldet ist, ja sogar sich bei Banken und Privatpersonen Geld leihen musste.
Nun glaubt eine der Gläubiger nicht daran, dass der Schuldner seinen Kredit in monatl. Raten tilgen kann und besteht auf einem notarielle Schuldanerkenntnis. Es wird ein Notar gefunden, der dieses ausfüllt. Dem Schuldner ist die ganze Angelegenheit peinlich, er möchte sie vor seiner Frau und seinen Eltern geheimhalten, weil er auch glaubt, dass er diese Probleme selber bewältigen kann. Daher weißt er den Notar schriftlich darauf hin, dass KEINE Unterlagen des Notars an die Privatadresse des Schuldners geschickt werden darf. Das Anschreiben, dass diesen Vermerk enthält liegt der Akte des Schuldner beim Notar bei. Eine Woche später schickt das Büro des Notars eine Kopie des Schuldanerkenntnis zum Schuldner nach Hause. Er ist nicht da, die Frau wundert sich über Post von einem Notar und öffnet sie. Sie erschrickt, ihr wird das ganze Ausmaß der Überschuldung klar, sie rennt zu den Eltern des Schuldners und informiert diese über alles, woraufhin diese ihren Sohn nicht mehr sehen wollen und enterben. Da es sich um eine beträchtliche Erbschaft (inkl Immobilien 500.000 bis 1 Mio €) gehandelt hätte, ist dem Notar ein ziemlich teurer Fehler unterlaufen. Kann man diesen Notar daraufhin auf Schadensersatz verklagen und mit welcher Aussicht auf Erfolg?
Vielen Dank
Grüße
brian69
ich denke mal, dass dem notar keinerlei verantwortung dafür anzulasten ist, dass sein mandant weder seine finanzen im griff hat noch in der lage ist, mit seiner ehefrau und seinen eltern einen klärendes gespräch zu führen.
darüber, inwieweit die (vermutlich in wirtschaftlicher gemeinschaft mit dem mandanten lebende) ehefrau das recht hätte, ihren mann zum teufel zu jagen, weil er sie in erheblichem umfang hintergangen hat, kann ich ebenfalls nur vermutungen anstellen.
das ist natürlich alles völlig richtig, das war aber nicht meine Frage. Es gibt auch Mörder, die freikommen aufgrund von Verfahrens-/Ermittlungsfehlern. Mir geht es darum, ob die Mißachtung der Aufforderung keine Korrespondenz an die Privatadresse zu schicken Schadensersatzforderungen nach sich ziehen kann.
trotzdem dank
gruß
brian69
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Hier ist aber das Rechtsbrett und nicht das Moralbrett.
Man könnte bei der Notarkammer nachfragen, oder sich einen Beratungsschein (wenn die Einkommensverhältnisse entsprechend sind) beim Amtsgericht holen und bei einem Anwalt klären lassen ob Schadensersatzansprüche bestünden.
Gruß
Tina
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Es gibt auch Mörder, die freikommen aufgrund von
Verfahrens-/Ermittlungsfehlern.
In Deutschland?? Wo? Wann? Wie?
Kannst Du mir diese Fälle (denn Du hast das Plural angewandt) bitte hier hereinstellen, damit ich dies recherchieren kann?
Ich hätte gerne Namen, Jahr und wo genau das war.
Wenns allerdings Fälle aus einer CSI oder Law and Order Serie waren, dann schicks mir bitte nicht …
ich bin nun kein Spezialist für Notarhaftungsrecht, aber was mir dazu einfällt, ist Folgendes:
Selbst WENN es hierfür dem Grunde nach einen Haftungstatbestand gibt, so ist doch ziemlich zweifelhaft, dass dieser Schaden in Form der Enterbung geltend gemacht werden kann. Das dürfte dem Notart überhaupt nicht zurechenbar sein, abgesehen davon weiß niemand, ob es nicht sowieso noch zu einer Enterbung gekommen wäre.
den Artikel habe ich gesucht, aber nicht gefunden. Ich schrieb ja, daß das in etwa an dem gesuchten hinkommt, aus dem Link ging ja hervor, daß der Prozess seit 1 1/2 Jahren weitergeführt wurde und es um eine Untersuchungshaft ging.