Hallo,
folgende Frage interessiert mich:
Die Großmutter hat zwei Kinder. Das eine Kind ist verstritten mit ihr und meldet sich nicht mehr.
Die Großmutter verkauft dem Enkel das Haus zu einem günstigen Preis. Es ist nicht geschenkt worden, es gibt einen richtigen Kaufvertrag.
Ein Jahr später stirbt die Großmutter unerwartet.
Frage: Kann der Kaufvertrag von dem verstrittenen Kind angefochten werden, weil der Preis günstiger als der Marktwert war?
Hallo,
Moin,
folgende Frage interessiert mich:
Die Großmutter hat zwei Kinder. Das eine Kind ist verstritten
mit ihr und meldet sich nicht mehr.
Die Großmutter verkauft dem Enkel das Haus zu einem günstigen
Preis. Es ist nicht geschenkt worden, es gibt einen richtigen
Kaufvertrag.
Ein Jahr später stirbt die Großmutter unerwartet.
Frage: Kann der Kaufvertrag von dem verstrittenen Kind
angefochten werden, weil der Preis günstiger als der Marktwert
war?
Jeder kann mit seinen Sachen machen was er will. Gott sei Dank. Ich denke, dass der Kaufvertrag nicht rückgängig gemacht werden kann. Sollte der Kaufpreis unter der Schenkungsgrenze liegen, bestände mE höchstens ein Anspruch auf Geld.
Aber! (ianal)
vnA
Danke für die schnelle Antwort! Was ist denn die Schenkungsgrenze?
Gruß
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Moin,
Danke für die schnelle Antwort! Was ist denn die
Schenkungsgrenze?
wenn der Verkaufspreis einer Immobilie weit unter dem Wert der Immobilie liegt wird das Finanzamt ab einem gewissen Prozentsatz eine Schenkung annehmen. Den genauen %Satz habe ich im www nicht finden können.
Beispiel:
Grenze liegt bei 50% (Wert wird nur angenommen)
Wert der Immobilie 200.000 €
Kaufpreis 20.000 €
50%= 100.000
also unterliegen 100.000-20.000=80.000 € der Schenkungssteuer
Gruß
vnA
Jeder kann mit seinen Sachen machen was er will. Gott sei
Dank. Ich denke, dass der Kaufvertrag nicht rückgängig gemacht
werden kann. Sollte der Kaufpreis unter der Schenkungsgrenze
liegen, bestände mE höchstens ein Anspruch auf Geld.
Aber! (ianal)
vnA
Kann jemand bestätigen, das der Kaufvertrag nicht rückgängig gemacht werden kann?
Bzw. welche juristischen Schritte kann man gegen den Kaufvertrag verwenden?