Hallo,
verstößt jemand, der als Modell für Aktfotos arbeitet, gegen das AGG, wenn er ausdrücklich nur für Männer / nur für Frauen arbeitet oder liegt hier keine Diskriminierung des jeweils ausgeschlossenen Geschlechts vor?
Gruß,
Markus
Hallo,
verstößt jemand, der als Modell für Aktfotos arbeitet, gegen das AGG, wenn er ausdrücklich nur für Männer / nur für Frauen arbeitet oder liegt hier keine Diskriminierung des jeweils ausgeschlossenen Geschlechts vor?
Gruß,
Markus
Moin, Markus,
das AGG verpflichtet nicht Arbeitnehmer, sondern Arbeitgeber zur Gleichbehandlung.
Gruß Ralf
Ebenfalls Moin,
kleine Ergänzung: Models sind nicht immer Arbeitnehmer. Im Zivilrechtsverkehr gilt das AGG auch, doch nur für Massengeschäfte ohne Ansehen der Person. Das kann man bei einem Modelvertrag nun gerade nicht behaupten.
http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__19.html
VG
EK
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
kleine Ergänzung: Models sind nicht immer Arbeitnehmer. Im
Zivilrechtsverkehr gilt das AGG auch, doch nur für
Massengeschäfte ohne Ansehen der Person. Das kann man bei
einem Modelvertrag nun gerade nicht behaupten.
eine noch kleinere Ergänzung
: darüber hinaus würde ich hier § 20 I Nr. 2 AGG für einschlägig halten.
gruß
Danke für die Antworten!