Hallo allerseits,
hier gab es ja mal im Internt-Brett eine Diskussion über geschützte Domain-Namen:
/t/wie-finde-ich-heraus-ob-ein-name-geschuetzt-ist/4…
Nun hat offenbar ein russischer Geschäftsmann noch eins drauf gesetzt und sich die Markenrechte für (den/das?) Smiley
schützen lassen. Er ist allerdings noch gnädig und Privatleute dürfen dieses Smiley weiterhin (noch?) ohne Lizenzgebühren benutzen.
http://www.nzz.ch/nachrichten/panorama/russischer_ge…
Dass Firmen die Namen ihrer Produkte schützen lassen kann ich ja noch halbwegs verstehen. Aber wie ist es möglich, daß sich jemand etwas schützen lässt, an dem er keinerlei Beteiligung hatte, das er weder ausgedacht noch produziert hat? Mal abgesehen von den Durchsetzungsmöglichkeiten, aber ist solch eine Absurdität nur in Russland möglich?
Ich könnte mich ja jetzt theoretisch an die zuständige EU-Stelle wenden (mit den entsprechenden cleveren Anwälten und genügend Kleingeld im Rücken) und für mich das Ausrufezeichen schützen lassen. Für Privatleute ist die Benutzung noch kostenlos, aber Schriftsteller und Journalisten müssen an mich Gebühr zahlen 
Ist die (russische) Justiz noch normal, bin ich irgendwie verrückt, oder ist das Ganze eine große Zeitungsente, fragt sich kopfschüttelnd
Marvin