Smileys markenrechtlich geschützt?

Hallo allerseits,
hier gab es ja mal im Internt-Brett eine Diskussion über geschützte Domain-Namen:
/t/wie-finde-ich-heraus-ob-ein-name-geschuetzt-ist/4…
Nun hat offenbar ein russischer Geschäftsmann noch eins drauf gesetzt und sich die Markenrechte für (den/das?) Smiley :wink: schützen lassen. Er ist allerdings noch gnädig und Privatleute dürfen dieses Smiley weiterhin (noch?) ohne Lizenzgebühren benutzen.
http://www.nzz.ch/nachrichten/panorama/russischer_ge…
Dass Firmen die Namen ihrer Produkte schützen lassen kann ich ja noch halbwegs verstehen. Aber wie ist es möglich, daß sich jemand etwas schützen lässt, an dem er keinerlei Beteiligung hatte, das er weder ausgedacht noch produziert hat? Mal abgesehen von den Durchsetzungsmöglichkeiten, aber ist solch eine Absurdität nur in Russland möglich?
Ich könnte mich ja jetzt theoretisch an die zuständige EU-Stelle wenden (mit den entsprechenden cleveren Anwälten und genügend Kleingeld im Rücken) und für mich das Ausrufezeichen schützen lassen. Für Privatleute ist die Benutzung noch kostenlos, aber Schriftsteller und Journalisten müssen an mich Gebühr zahlen :wink:
Ist die (russische) Justiz noch normal, bin ich irgendwie verrückt, oder ist das Ganze eine große Zeitungsente, fragt sich kopfschüttelnd

Marvin

Hallo Marvin,

keine Ahnung, wie das in Russland ist, aber bei uns ist das so nicht möglich, da simple - und allgemein übliche - Zeichenfolgen weder als Marke eingetragen werden können noch vom Urheberrecht geschützt sind.

Kann man wohl getrost vergessen.

Gruß!

Horst

Hallo Horst,
ich bin wieder mit der Welt im Reinen

keine Ahnung, wie das in Russland ist

Kann man wohl getrost vergessen.

denn auch in Russland kann man das vergessen
http://futurezone.orf.at/stories/1500723/

Viele Grüße
Marvin