Kasko-Schaden

Von: , Frage gestellt am Fr, 5. Jan 2001

Liebe Experten,

mein Wagen wurde aufgebrochen. Täter bislang unbekannt. Habe den Kostenvoranschlag meiner Werkstatt der Versicherung eingereicht. Da Lackierungsarbeiten durchgeführt werden müssen, benötige ich für ca. 3 Tage einen Leihwagen. Meine Versicherung teilte mir jedoch mit, daß sie die Kosten für den Leihwagen sowie eine Wertminderung im Rahmen der Kasko-Versicherung nicht übernehmen müssen. Ist dem tatsächlich so????

Vielen Dank schon im voraus für alle Antworten.

Gruß Rosamunde


1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 18 Minuten hilfreich
    Re: Kasko-Schaden

    Hallo ,
    leider ja,
    in Teilkasko ist dies nicht versichert,
    Dies geht nur im Haftpflichtbereich, also wenn jemand dir den Schaden zugefügt hätte und seine Versicherung zahlen würde.
    Gruß Anno [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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