Kasko-Schaden
Von: , Frage gestellt am Fr, 5. Jan 2001
Liebe Experten,
mein Wagen wurde aufgebrochen. Täter bislang unbekannt. Habe den Kostenvoranschlag meiner Werkstatt der Versicherung eingereicht. Da Lackierungsarbeiten durchgeführt werden müssen, benötige ich für ca. 3 Tage einen Leihwagen. Meine Versicherung teilte mir jedoch mit, daß sie die Kosten für den Leihwagen sowie eine Wertminderung im Rahmen der Kasko-Versicherung nicht übernehmen müssen. Ist dem tatsächlich so????
Vielen Dank schon im voraus für alle Antworten.
Gruß Rosamunde
