Hallo Ihr Wissenden,
ich habe eine Frage. Mein Vater starb vor einigen Jahren, wir haben aber zur Familie seiner „Seite“ keinen Kontakt. Meine Großeltern väterlicherseits sind bereits sehr alt, habe ich einen Anspruch auf den Erbteil meines Vaters und werde ich automatisch nach dem Tod meiner Großeltern benachrichtigt oder muß ich mich selber kümmern?
Hallo Ihr Wissenden,
ich habe eine Frage. Mein Vater starb vor einigen Jahren, wir
haben aber zur Familie seiner „Seite“ keinen Kontakt.
Wenn es kein besonderes Testament gibt, bist Du bereits vor einigen Jahren Erbin nach Deinem Vater geworden. Ob Alleinerbin oder Mitwrbin richtet sich danach, ob Du Geschwister hast oder ob der Vater verheiratet war.
Meine
Großeltern väterlicherseits sind bereits sehr alt, habe ich
einen Anspruch auf den Erbteil meines Vaters
Wenn ein Großelternteil stirbt, bist Du als Enkelkind, dessen Vater nicht mehr lebt, erst mal gesetzliche Erbin, § 1924 BGB; wenn Testament da ist, kann es natürlich anders aussehen.
und werde ich
automatisch nach dem Tod meiner Großeltern benachrichtigt oder
muß ich mich selber kümmern?
selbst kümmern, benachrichtigt wirste nur, wenn Testament da ist oder wenn Erbschein beantragt wird, und auch nur dann, wenn Du im Erbscheinsantrag als potientielle Erbin aufgeführt bist. Sicherer ist also selber kümmern.
hallo liebe nicole,
bei mir war es ein ähnlicher fall, auch mein vater war verstorben (hatte noch 2 brüder) und ich bin an seine stelle nachgerutscht.
trotz dass mein grossvater, zu dem wir auch keinen kontakt hatten, mich enterbt hat, habe ich den gesamten anteil bekommen.
einer meiner onkel war so anständig und hatte mich telefonisch über den tod informiert. ich hatte mich dann auch hier bei www informiert und einen erbschein beantragt.
tu das unedingt, denn es gibt da fristen!
die kosten für den erbschein werden dann von der gesamtsumme angezogen, d.h. die anderen tragen die kosten anteilmässig mit, nicht du alleine. du hast also nichts zu verlieren.
good luck!!
michi
Danke für Eure Antworten! Bei welchem Amt bekommt man denn so einen Erbschein?
Kein Amt, Nachlaßgericht, ist das Amtsgericht, wo der Erblasser verstorben ist.
Wenn es kein besonderes Testament gibt, bist Du bereits vor
einigen Jahren Erbin nach Deinem Vater geworden. Ob
Alleinerbin oder Mitwrbin richtet sich danach, ob Du
Geschwister hast oder ob der Vater verheiratet war.
Wie viele Jahre könnte ich denn rückwirkend meinen Anspruch geltend machen? Einen Erbschein darf man ja erst nach dem Tod der Großeltern beantragen und da wir nicht in der Nähe wohnen kann es passieren, das ich vom Tod nichts mitbekomme und meine Verwandten werden sicher nicht Bescheid geben!