Keine Mahnung - Forderung verjährt?

Hallo,

mal angenommen Karl Weißnix hat einen Kabelvertrag abgeschlossen. Jede Rechnung wird gezahlt. Plötzlich bekommt er keine Rechnungen mehr. Auf nachfrage teilt man ihm mit, daß der Vertrag gekündigt sei, da er noch ausstehende Rechnungen hat. Herr Weißnix widerspricht, und reicht seine gezahlten Rechnungen ein. Nicht passiert. Anscheinend ein internes Buchhaltungsproblem beim Anbieter. Nach ein paar Wochen ruft er wieder an und bekommt mitgeteilt, daß der Vertrag gekündigt wurde. Herr Weißnix hat aber keine Kündigung erhalten.

Dies war der letzte Kontakt mit dem Anbieter. Keine Mahnungen kein gar nichts. Dies liegt nun schon mehr als ein Jahr zurück. Plötzlich bekommt Herr Weißnix Post von einem Inkasso unternehmen.
Er hat gehört, daß die Forderung verjährt, wenn er mindestens ein Jahr nichts von seinem Anbieter wegen der Rechnungen gehört hat.
Hat er da recht?

Er hat gehört, daß die Forderung verjährt, ween er mindestens
ein Jahr nichts von seinem Anbieter wegen der Rechnungen
gehört hat.
Hat er da recht?

Nein, Forderungen verjähren nach drei Jahren und zwar nach dem Jahr, in dem die Leistung zuletzt erbracht wurde.

Da der Kabelkunde aber sogar ordentlich bezahlt hatte, wäre er ohnehin schön dumm, darauf zu warten, dass sich einfach keiner mehr meldet. Wenn er trotz Zahlung bereits abgeschaltet wurde, hätte er ja sogar umgekehrt noch Forderungen an den Kabelanbieter.

Gruß!

Horst

Hallo Red Shoe,

der Hobbyjurist Lui Laie würde hier vermuten, dass nach BGB folgendes gilt:

§ 195
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

§ 199 (1) 1.
Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist …

Auf Verjährung muss Karl Weißnix also noch etwas warten. Wenn der Anbieter den Anspruch für gerechtfertigt hält, dann passiert vorher üblicherweise folgendes:

§ 204 (1) 1.
Die Verjährung wird gehemmt durch die Zustellung des Mahnbescheids …

Wenn alles bezahlt ist und dieses auch nachweisbar ist, nicht einschüchtern lassen. In der Regel sollte man immer das Gespräch suchen, denn wenn man miteinander spricht, dann lassen sich viele Dinge klären …

Alles nachzulesen hier:

http://dejure.org/gesetze/BGB/

Gruß & schönes Wochenende

Ted

Hallo,

mal angenommen Karl Weißnix hat einen Kabelvertrag
abgeschlossen. Jede Rechnung wird gezahlt. Plötzlich bekommt
er keine Rechnungen mehr. Auf nachfrage teilt man ihm mit, daß
der Vertrag gekündigt sei, da er noch ausstehende Rechnungen
hat. Herr Weißnix widerspricht, und reicht seine gezahlten
Rechnungen ein. Nicht passiert. Anscheinend ein internes
Buchhaltungsproblem beim Anbieter. Nach ein paar Wochen ruft
er wieder an und bekommt mitgeteilt, daß der Vertrag
gekündigt wurde. Herr Weißnix hat aber keine Kündigung
erhalten.

Dies war der letzte Kontakt mit dem Anbieter. Keine Mahnungen
kein gar nichts. Dies liegt nun schon mehr als ein Jahr
zurück. Plötzlich bekommt Herr Weißnix Post von einem Inkasso
unternehmen.
Er hat gehört, daß die Forderung verjährt, ween er mindestens
ein Jahr nichts von seinem Anbieter wegen der Rechnungen
gehört hat.
Hat er da recht?