Behandlungskosten
Von: , Frage gestellt am Mo, 22. Dez 2008
Hallo,
Nun ich mal mit einem fiktiven Fall:
Herr X lässt sich von einem Arzt in Deutschland behandeln. Für diese Behandlung liess er sich einen Kostenvoranschlag machen. Dieser Kostenvoranschlag umfasste auch eine Nachuntersuchung 1 Woche nach der OP. Diese Nachuntersuchung fand aber nicht statt (hatte Herr X zu vertreten, da er zeitlich verhindert war) sondern bei einem anderen Arzt.
Nun werden in der Rechnung die Kosten lt. Voranschlag geltend gemacht incl. der nicht stattgefundenen Untersuchung (deren Ausfall den Arzt aber nicht mit zusätzlichen Kosten belastet hat).
Muss Herr X nun die Rechnung so wie sie ist zahlen oder könnte er die Rechnungsposten für die Nachuntersuchung abziehen bzw. reklamieren?
Gruss
Iru
