Hallo,
mal angenommen Herr WillHandy bestellt bei festundmobil ein Handy nebst Vertrag. Die Widerrufsbelehrung kommt mailwendend nach der Bestellung - soweit so klar - die 14 Tage laufen.
Nach 10 Tagen kommt alles an, Herr WillHandy wii das Gerät testen, stellt fest, daß die Karte noch nicht freigeschaltet ist und ihm das Gerät auch nicht zusagt (außerdem gibt es alles jetzt viel günstiger in einer Aktion). Um die Frist nicht verstreichen zu lassen widerruft er umgehend und sendet am nächsten Tag alles zurück.
Mittlerweile trifft die Rechnung ein (und wird abgebucht), die auch die Anschlußgebühr und die anteilige Grundgebühr für ein paar Tage enthält, die wohl bis zum Eingang bei festundmobil vergangen sind.
Anmerkung: Der Gerätepreis war 0 Euro - da gibt es nichts weiter zu machen.
Muß WillHandy das bezahlen,obwohl gar nichts genutzt werden konnte und wurde?
Cu Rene
Hallo,
hier wäre zu prüfen, ob BGB § 312d, Absatz 3 Punkt 2 zur Anwendung kommt:
Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen:
[…]
2. bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der
Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des
Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
Bei Telekommunikationsverträgen ist das eigentlich die Regel.
Gruß
S.J.
mal angenommen Herr WillHandy bestellt bei festundmobil ein
Handy nebst Vertrag. Die Widerrufsbelehrung kommt mailwendend
nach der Bestellung - soweit so klar - die 14 Tage laufen.
Nach 10 Tagen kommt alles an, Herr WillHandy wii das Gerät
testen, stellt fest, daß die Karte noch nicht freigeschaltet
ist und ihm das Gerät auch nicht zusagt (außerdem gibt es
alles jetzt viel günstiger in einer Aktion). Um die Frist
nicht verstreichen zu lassen widerruft er umgehend und sendet
am nächsten Tag alles zurück.
Mittlerweile trifft die Rechnung ein (und wird abgebucht), die
auch die Anschlußgebühr und die anteilige Grundgebühr für ein
paar Tage enthält, die wohl bis zum Eingang bei festundmobil
vergangen sind.
Anmerkung: Der Gerätepreis war 0 Euro - da gibt es nichts
weiter zu machen.
Muß WillHandy das bezahlen,obwohl gar nichts genutzt werden
konnte und wurde?
Cu Rene
Danke,
hier wäre zu prüfen, ob BGB § 312d, Absatz 3 Punkt 2 zur
Anwendung kommt:
Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in
folgenden Fällen:
[…]
2. bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer
mit der
Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung
des
Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der
Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
zum Zeitpunkt des Widerrufs (per Mail) war die Karte ja noch nicht freigeschaltet, bzw. war (vermutlich) gerade dabei freigeschaltet zu werden.
Ist der Widerruf erst „vollständig“, wenn die Ware wieder beim Verkäufer zurück ist. Wenn dieser also in der Zeit zwischen Mail und Posteingang noch schnell handelt, ist der Kunde der „Dumme“?
Bei Telekommunikationsverträgen ist das eigentlich die Regel.
Dann hat man da also keine Chance das Handy (im konkreten Fall ist das in dieser Ausstattung nur im Versand erhältlich, kann also auch nicht im Laden um die Ecke getestet werden) zu testen, wenn man es zusammen mit einem Vertrag erwirbt?
Cu Rene
Hallo,
- bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer
mit der
Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung
des
Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der
Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
zum Zeitpunkt des Widerrufs (per Mail) war die Karte ja noch
nicht freigeschaltet, bzw. war (vermutlich) gerade dabei
freigeschaltet zu werden.
das ist irrelevant. Durch die Zustimmung, mit der Dienstleistung vor Ende der Widerrufsfrist zu beginnen, verzichtet der Käufer auf sein Widerrufsrecht.
Ist der Widerruf erst „vollständig“, wenn die Ware wieder beim
Verkäufer zurück ist. Wenn dieser also in der Zeit zwischen
Mail und Posteingang noch schnell handelt, ist der Kunde der
„Dumme“?
Wie gesagt. In dem Fall ist kein Widerruf möglich.
Bei Telekommunikationsverträgen ist das eigentlich die Regel.
Dann hat man da also keine Chance das Handy (im konkreten Fall
ist das in dieser Ausstattung nur im Versand erhältlich, kann
also auch nicht im Laden um die Ecke getestet werden) zu
testen, wenn man es zusammen mit einem Vertrag erwirbt?
Doch. Man unterlässt einfach die Zustimmung mit der Dienstleistung vor Ende der Widerrufsfrist zu beginnen.
Gruß
S.J.