Urheberrecht auf gefälschte Story

Hallo zusammen,

eigentlich fühle ich mich bei Urheberrechtsfragen recht sicher, aber folgende Konstellation gibt mir Rätsel auf:

Jemand berichtet eine Geschichte als Tatsache, fügt (falsche) Dokumente und (falsche) Fotos hinzu und behauptet, dies sei alles so passiert. Zudem will er anonym bleiben.

Wie würdet ihr nun die Weiterverwendung bewerten? Als vermeintliche Nachricht dürfte es ja wohl verbreitet werden. Und wenn man sich künstlerisch mit der Materie auseinandersetzt, wäre das wohl auch in Ordnung…

Was aber, wenn der Fälscher plötzlich zugibt, dass das Ganze ein Scherz war und nun Urheberrechte auf seine Kreationen geltend macht?

Eine einfache Unterlassungserklärung wäre nicht so wild solange man nur eine Internetseite dazu eingerichtet hat, aber was, wenn es als Buch und Film bereits umgesetzt wurde?

Würde gerne eure Meinungen hierzu wissen.

Gruß!

Horst

Ich weiß nicht, ob ich dich falsch verstehe - aber du scheinst zu denken, Urheberrecht setze voraus, dass eine Geschichte ausgedacht ist. Dabei können - natürlich - auch Tatsachenschilderungen urheberrechtlich geschützt sein.

Levay

Hallo Levay,

nein, darum geht es tatsächlich nicht. Es geht vielmehr um ein vermeintliches Ereignis, dass gar nicht stattgefunden hat.

Da aber nun Bilder und Dokumente präsentiert wurden, gingen diese durch die Presse und Meldungen, es entstanden künstlerische Umsetzungen, auch in Buch- und Filmform.

Und nun kommt der Urheber an und sagt: Ätsch! War alles mein Kunstwerk und ich verlange, dass meine Rechte gewahrt werden!

Alleine vom Urheberrecht her könnte ich mir schon vorstellen, dass Ansprüche bestehen. Aber aufgrund der vorhergehenden Täuschung frage ich mich, inwieweit das relevant wäre.

Gruß!

Horst

Aber das sage ich doch: Ob das Ereignis stattgefunden hat oder nicht, spielt doch urhebrerrechtlich keine Rolle. Die Zusammenstellung von Texten und Fotos etc. pp. genießt doch unabhängig davon urheberrechtlichen Schutz.

Levay

Ja, aber nicht eine historische Tatsache.

Das ist die Krux, an der ich knabbere. Es wird etwas als historische Tatsache dargestellt und nachdem andere diese vermeintliche Tatsache verarbeiten, kommt plötzlich ein Urheber.

Gruß!

Horst

Aber eine Tatsache als solche ist doch gar nicht geschützt…

Na gut, ich gebe auf :smile: Ich verstehe wohl einfach nicht, was du meinst.

Vielleicht können andere helfen.

Levay

Nö, deine Meinung interessiert mich…
…deshalb versuche ich jetzt mal, mir selbst eine passende Geschichte auszudenken:

Der (angebliche) Ethnologe X entdeckt das unentdeckte Naturvolk. Er macht Fotos, dokumentiert deren unglaubliches geheimes Wissen mit Grafiken und Texten und veröffentlicht alles mit Kommentaren im Internet.

Angebliche andere Zeugen folgen mit Fotos dieses unentdeckten Stammes.

Das ganze geht durch die Nachrichten und durch die Weltpresse. Andere machen Filme und Bücher darüber und veröffentlichen teils das vermeintlich echte Material.

Nachdem auch Stefan Spülberg das Thema für seinen neuesten Reisser erkannt hat, taucht plötzlich Forscher X auf, gibt zu, dass er Fälscher Meier ist und beansprucht die Urheberrechte auf die Story, die gestellten Fotos und vor allen Dingen die selbst gezeichneten Weisheiten.

Ich hoffe, damit habe ich das Dilemma klar dargestellt. Wat nu?

Hoffe, du versuchst es nochmal, Levay. Und natürlich jeder andere auch.

Hat Betrüger Meier jetzt Ansprüche gegenüber Spülberg und Co.?

Gruß!

Horst

Hm… schwierig… Ich bin wirklich nicht sonderlich bewandert im Urheberrecht.

Wenn jemand einfach nur behauptet und ansatzweise dokumentiert, er habe ein Naturvolk entdeckt, wo ist dann die urheberrechtlich geschützte Story? Wo das Werk, das - nach deutschen Maßstäben - schutzwürdig ist? Ein Text? Ein Bildm? Es muss doch etwas konkret sein.

Wenn jemand einen Film darüber dreht, dann dreht er doch etwas ganz eigenes.

Aber wie gesagt: Das ist nur mein Eindruck, weniger mein Wissen. Also ganz Vorsichtig, falls Hr. Spülberg dich um Rat gefragt hat und du nun meine Ansicht weiterzugeben gedenkst!

Levay

Hallo

Nun ja, ich weiss ja nicht, wie sehr dieser ausgedachte Fall mit dem Fiktiven übereinstimmt,
aber Bestandteile der erfundenen Geschichte zu koieren, in dem Fall können die Fotos ja nur kopiert oder ebenfalls gefälscht sein, verstößt meiner Meinung ja absolut gegen das Urheberrecht, die Geschichte an sich da Sie erfunden wurde ebenfalls.
Der Unterschied zu einer tatsächlich Echten wäre ja, aus Sicht des Urheberrechts ohnehin nur die „Erfindung“ der Geschichte.
Alle kopierten Texte und Fotos sind natürlich gleich wie bei einer echten den Tatsachen entsprechenden Geschichte zu betrachten, mit allen Rechten aber auch Einschränkungen des Urheberrechtes.
Beispielsweise wäre eine Bildnutzung auch bei einer echten Geschichte nur auf ganz spezielle Ausnahmen beschränkt.
Ich denke es ist in erster Linie die Frage wie grob der Unfug mit der falschen Geschichte war, oder ob es sich dabei gar um ein „Kunstprojekt“ gehandelt hat.

Die Frage ist, was dem Geschichtenerfinder konkret vorzuwerfen wäre. Schlampig recherchierenden Jounalisten eine Ente vorzulegen? Oder geht es eher um Betrug?
Na dann wäre er einerseits anzuzeigen und andererseits das Schadensersatz-und Unterlassungbegehren etc. zu akzeptieren.
Ich denke das sich das nur ausergerichtlich „kompensieren“ liese, wenn der Geschichtenerfinder wirklich etwas zu befürchten hätte.
Ich tippe grundsätzlich auf Ansprüche, aber ob und wie er die durchsetzen kann hängt von der Darlegung seiner Absicht ab.
OL

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Hallo Horst

Der (angebliche) Ethnologe X entdeckt das unentdeckte
Naturvolk. Er macht Fotos, dokumentiert deren unglaubliches
geheimes Wissen mit Grafiken und Texten und veröffentlicht
alles mit Kommentaren im Internet.

Das setzt Fantasie voraus und wenn er die Fotos, Grafiken und Texte selber gemacht hat, meine ich, dass er daran das Urheberrecht besitzt. Bei einer solchen Story kann man auch von einer ausreichenden Schöpfungshöhe ausgehen.

Angebliche andere Zeugen folgen mit Fotos dieses unentdeckten
Stammes.

s. o.

Andere machen Filme und Bücher darüber und veröffentlichen
teils das vermeintlich echte Material.

Hab die nachgefragt, ob sie das Material veröffentlichen dürfen? Wurde Honorar bezahlt?

Nachdem auch Stefan Spülberg das Thema für seinen neuesten
Reisser erkannt hat, taucht plötzlich Forscher X auf, gibt zu,
dass er Fälscher Meier ist und beansprucht die Urheberrechte
auf die Story, die gestellten Fotos und vor allen Dingen die
selbst gezeichneten Weisheiten.

Wenn ich davon ausgehe, dass auf „echte Naturvölker“ kein Urheberrecht bestehen kann, dürfte Herr Spülberg die Geschichte umsetzen.
Offensichtlich hat auch die Presse recherchiert. Da müsste man davon ausgehen, dass
a) neue Tatsachen gefunden wurden
b) der Schwindel aufgedeckt wurde
c) alle nur einander abgeschrieben haben

So, wie Du das darstellst, würde ich dem Fälscher die Urheberrechte zuschreiben und die anderen bitten, sich schämend in die Ecke zu stellen.

Gruss
Heinz (IANAL)

Hallo,

mal ein Versuch dazu:
Nehmen wir an, der Betrüger Meier erstellt aus eigenen Ideen eine Steinplatte mit eingeritzten Botschaften und fotografiert diese. Er ist sowohl in Bezug auf die Steinplatte wie auch die Fotografie Urheber zweier schutzwürdiger Werke (ausreichende Schöpfungshöhe der Steinplatte vorausgesetzt).
Die falsche Behauptung, nicht Urheber der Steinplatte zu sein, hält ihn rein praktisch für die Dauer der Behauptung davon ab, Urheberrechte geltend zu machen. Es ist mir aber nicht ersichtlich, warum das den Urheberrechtsschutz vernichten sollte (so verstehe ich die Zielrichtung Deiner Frage). Schon deshalb, weil im Allgemeinen neben den Absichten eines Betrügers ebenso die irrtümliche zeitweise Verneinung der Urheberschaft denkbar ist.

Nachdem auch Stefan Spülberg das Thema für seinen neuesten
Reisser erkannt hat, taucht plötzlich Forscher X auf, gibt zu,
dass er Fälscher Meier ist und beansprucht die Urheberrechte
auf die Story, die gestellten Fotos und vor allen Dingen die
selbst gezeichneten Weisheiten.

Wie konkret sollte Spülberg in Deinem Fall überhaupt diese Rechte verletzen? Der Schutz des von Meier aufgenommenen Fotos ist evident. Möchte Spülberg die Steinplatte selbst fotografieren, um das Abbild in ein eigenes Werk einfließen zu lassen oder allgemein zugänglich zu machen, ist das eine Nutzung, die auch der Zustimmung des Meier als Rechteinhaber bedarf (Panoramafreiheit ausgenommen).

Grüße
Richard

kommt es für hr.Abwasch nicht auch ganz konkret auf die Filmstorry an?
also ob es im Film drumm geht,dass Forscher x Volk y entdeckt hat oder ob irgendein Forscher irgendein Volk entdeckt hat
oder ob überhaupt konkret Volk y entdeckt wird oder Volk y als Volk z benannt entdeckt wird

und hat der Forscher keine Straftat begangen??
gibt doch den sogenannten Talk-show-paragraphen,wodurch das behaupten einer falschen Identität unterbunden werden soll
weil vor jahren sehr viele Leute durch alle Talkshows gingen und mal 20 mal 25 mal 27 waren…