Steuerberater macht für A die Steuererklärung für das Jahr 2004. Im Juli 2005 ergeht der Steuerbescheid.
Am 29.12.2006 kommt die Rechnung des Steuerberaters mit der Bitte die Rechnung innerhalb 2 Wochen zu begleichen.
Ende 2007 wird an die Rechnung erinnert. Mitte Dezember 2008 erfolgt eine Mahnung (ohne Mahngebühren) mit der Bitte die Rechnung bis 23.12.2008 zu überweisen, ansonsten erfolgt die Abgabe an ein Inkasso.
Ist die Rechnung nicht schon verjährt bzw. zumindest am 01.01.2009? Antrag auf Erlass eines Mahnbecheides etc. ist noch nicht erfolgt, somit auch keine Hemmung der Verjährung.
vielen Dank für euere Antworten und noch einen schönen sonnigen 2. Weihnachtsfeiertag.
ich dachte, die 5jährige Verjährungsfrist gibt es nicht mehr? A hat die Zahlung natürlich extra noch nicht vorgenommen; zuerst weil bekannt war, dass die Kanzlei monatelang für die Rechnungsstellung braucht.
Jetzt wäre es natürlich schön gewesen, wenn die Forderung im Januar 2009 verjährt gewesen wäre…
es wurde gemahnt es wurden Fristen gesetzt…
findest du es nicht etwas unverschämt die Kanzlei, der die Kundin viel Geld verdankt ,um ihren Lohn betrügen zu wollen?
es wurde gemahnt es wurden Fristen gesetzt…
findest du es nicht etwas unverschämt die Kanzlei, der die
Kundin viel Geld verdankt ,um ihren Lohn betrügen zu wollen?
natürlich ist es unverschämt, doch A hat monatelang wohl auf die Rechnung gewartet, sogar telefonisch danach gefragt und nichts bekommen. Jetzt stellt die Kanzlei fast zwei Jahre später die Rechnung und gerade dann, wenn die Firma ohnehin nicht so gut läuft.
Soviel ich weiß, muss die Firma jetzt auch Insolvenz anmelden. Sei’s drum… tut ja an sich nix zur Sache.
Ich wurde nur gefragt, ob die Forderung nicht schon verjährt ist; deshalb hab ich die Frage so ins Board geschrieben.
aber ne konkrete Antwort gibt es wohl leider nicht…trotzdem vielen Dank und noch ein schönes Wochenende.
zum Verhalten von A braucht man nix dazu zu fügen… war natürlich auch nicht richtig.
wieso verjährt die Rechnung erst zum 31.12.2009? Der Anspruch der Forderung hat doch schon 2005 bestanden, oder? auch wenn die Rechnung erst 2006 erstellt wurde. somit müsste doch die Verjährung bereits zum 31.12.2008 eintreten.
oder gilt hier das Jahr der Rechnungsstellung, also 2006?
Das Rechnungsdatum war übrigens der 29.12.2006; zugegangen ist die Rechnung wohl aber erst Ende Januar 2007. Schon damals hatte A den Verdacht, dass die Rechnung noch zurückdatiert wurde…
vielen Dank.
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wieso verjährt die Rechnung erst zum 31.12.2009? Der Anspruch
der Forderung hat doch schon 2005 bestanden, oder?
in welcher Höhe denn? Anders formuliert: woher soll A denn wissen, was und wohin er zahlen soll, wenn er keine Rechnung hat?
Die Verjährung beginnt erst, wenn die Forderung fällig ist.
Das Rechnungsdatum war übrigens der 29.12.2006; zugegangen ist
die Rechnung wohl aber erst Ende Januar 2007. Schon damals
hatte A den Verdacht, dass die Rechnung noch zurückdatiert
wurde…
Man könnte auf den Gedanken kommen, daß A nach irgendeinem doofen Grund sucht, um eine in Anspruch genommene bzw. erbrachte Dienstleistung nicht zu bezahlen.