Wegrecht beantragen

Guten Tag,

als ein Grundstueck gekauft wurde, befand sich eine Tor im Zaun. Spaeter kam es heraus dass dieses Tor auf dem Grundstueck-Eingang vom Nachbarn ging.
Dieser Nachbarn hatte dieses Grundstueck (wo das Tor oeffnet) von der Gemeinde abgekauft (es war dann ein oeffentliches Grundstueck mit einer oeffentlichen Strasse).
Die Gemeinde hatte nicht an alle Nachbarn gefragt wenn Jemand das Grundstueck kaufen wollte, sondern hatte nur an diese 1 Person es verkauft… (in der Zwischenzeit muss wohl das gesetz anders sein: es muesste oeffentlich ausgeschrieben werden).

Frage: wie kann ein Wegrecht beantragt werden?
wo?
Wie sehen die Chancen aus?
Gibt es aehnliche Vorfaelle die bekannt sind?

Gruss.

Hallo,

wie kann ein Wegrecht beantragt werden?
wo?

Bei dem, dem das Nachbargrundstück jetzt gehört.

Wie sehen die Chancen aus?

Das kommt darauf an, wie die Nachbarn miteinander auskommen und wie der Nachbar generell gesinnt ist. Ob er andere auf sein Grundstück lassen möchte, sich davon gestört fühlt, oder, oder, oder…

Wenn der Nachbar zustimmt, dann macht man darüber einen notariellen Vertrag mit allen daraus entstehenden Rechten und Pflichten und der Nachbar läßt das dann als Grunddienstbarkeit in sein Grundbuch eintragen.

Gibt es aehnliche Vorfaelle die bekannt sind?

Ja. Heute ist das zwar durch die geregelte Erschließung von Baugebieten selten geworden, aber früher war das so häufig, daß es als normal angesehen wurde.

Gruß Steffi
(wünsche gute Nachbarschaft)

Hallo Steffi,
zwischen beiden ist KEINE gute Nachbarschaft (das Gegenteil).
Es wird vorrausichtlich mehr mit der „Brechstange“ abgewickelt, als mit Schreiben und Notare.
Was waere dann diese „Brechstange“ Mechanismen um ein Wegrecht anzuerkennen?

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Hallo,

Was waere dann diese „Brechstange“ Mechanismen um ein Wegrecht
anzuerkennen?

Die gibt es nicht,
denn der Nachbar darf frei bestimmen was er mit seinem Grundstück macht und wen er dort gehen oder fahren läßt.

Der welcher das Wegerecht begehrt wird doch eine eigene Zufahrt an der zugehörigen Straße haben. Oder hat er keine andere Wahl als seinen Weg über Nachbars Grundstück?

Gruß Steffi

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Hallo Steffi,
grundsaechlich ja.
Aber: wenn schon ein Tor existierte als das Grundstueck vom Nachbarn gekauft wurde, behaupte ich dass einfach bei der Besitz-Umshreibung „Oeffentlich“ -> „Nachbarn“ vergessen wurde ein wegrecht einzutragen.
Vielleicht sollte ein Wegrecht beim Verwaltungsgericht beantragt werden?
Gruss,
Pascal

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Hallo Pascal,

Aber: wenn schon ein Tor existierte als das Grundstueck vom
Nachbarn gekauft wurde,

Das ein Stück Zaun beweglich ist (Tor) heißt ja nicht, daß dahinter ein benutzbarer Weg kommen muß. (auch wenn das in der Regel so ist)

Wenn da ein Tor zum Nachbarn ist, dann vielleicht weil frühere Nachbarn sich gut verstanden und deshalb der eine bei dem anderen rumlaufen durfte.

behaupte ich dass einfach bei der
Besitz-Umshreibung „Oeffentlich“ -> „Nachbarn“ vergessen
wurde ein wegrecht einzutragen.

Nein, da wurde niemand vergessen, weil niemand gefragt zu werden brauchte. Ein Grundstücksbesitzer muß nicht fragen, ob sein Nachbar sein Eigentum benutzen möchte, schließlich ist es sein Eigentum, über das er bestimmt und nicht der Nachbar.

Vielleicht sollte ein Wegrecht beim Verwaltungsgericht
beantragt werden?

Nein. Das Verwaltungsgericht hat mit Wegerecht nichts zu tun. Für Grundbucheinträge ist das Amtsgericht zuständig.

Vergiß es! Das Wegerecht kann man weder beantragen, noch erzwingen. Egal wohin man sich wendet. Will der Eigentümer das nicht, dann läuft da nichts!

Dir bleibt nichts, als das zu akzeptieren. Oder …

… mit dem Nachbarn gut Freund zu werden, damit er zustimmt.

Gruß Steffi