Mandatsverteilung hare-niemeyer

Hallo,

ein konstruierter Fall:
Es erhält eine Liste mehr Mandate, als sie Kandidaten hat. Was passiert mit dem/n überzähligen Mandat/en bzw. was ist am gerechtesten?

  1. Das/Die überzählige/n Mandat/e verfallen.
  2. Das/Die überzählige/n Mandat/e geht auf die nächste stimmstärkste Liste über.
  3. Die Liste (A) enthält soviele Mandate, wie sie Kandidaten hat. Die Verteilung der nun noch zu besetzenden Mandate wird neu berechnet unter Ausschluss der schon durch Liste (A) belegten Mandate und der auf Liste (A) entfallenen Stimmen.

Vielen Dank.

Gruß
Yvi

Hi,

frag mich nicht nach einer Rechtsgrundlage, aber es kann nur das Ergebnis sein, dass die restlichen Stimmen verfallen. Sie können in keinem Fall auf eine andere Liste übergehen, da das nicht der Wählerwille war.

Daher sind bei jeder Listenwahl auch erheblich mehr Kandidaten drauf, als die Zahl, die auch nur den Hauch einer Chance hätte.

Gruss Hans-Jürgen
***

danke für die antwort.
nehmen wir weiter an, es handelt sich bei den betreffenden wahlen um gremienwahlen der studierendenschaft einer uni. so ergäbe sich doch das problem, dass ein verfallen der entsprechenden mandate zur folge hätte, dass vor allem kleine fakultäten ihre eh schon geringe anzahl an zustehenden sitzen noch weiter einbüßen.

das bundeswahlgesetz sieht zwar auch den verfall der überzähligen mandate vor, aber fände man für diesen fall vielleicht einen mittelweg zwischen der verfälschung des wählerwillens und der verringerung der anzahl der sitze?

gruß
yvi

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Hi,

keine Ahnung, ist wirklich eine sehr spezielle Frage. Ich würde mich als Interessierter / Betroffener erstmal an den Wahlleiter wenden und ihn fragen, welche Rechtsgrundlagen der Wahl zugrunde liegen. Ich kenne mich mit solchen Hochschulwahlen überhaupt nicht aus, vielleicht gibts aber ein Gesetz, wo was drüber drinsteht.

Gruss Hans-Jürgen
***

wenn die kleinen Fakultäten so ein Problem damit hätten würden se dafür sorgen,dass genügend eigene Bewerber angemeldet werden

abgesehn davon frag ich mich aber
1.warum müssen Fakultäten nicht eine proportinale Anzahl an Bewerbern stellen
und
2.warum wählen die Fakultäten nicht für sich ihre „Abgeordneten“

jeder fakultät stehen gemäß größe (=anzahl der mit erstfach dort eingeschriebenen studis) sitze im stura zu. die kleinste hat 2, die größte hat 8.
das problem ist nicht, dass zu wenig kandidaten insgesamt vorhanden wären, sondern - da nur mit listen gewählt wird - dass eine liste mehr mandate bekommt, als sie kandidaten hat. wenn die mandate, die diese liste dann nicht besetzen kann, verfallen, bedeutet das z.b. für die kleinste fakultät gleich mal den verlust von 50% ihrer sitze.

die fakultäten wählen ja für sich, also diesen punkt deiner anmerkung verstehe ich nicht. außerdem kann man doch niemanden „verpflichten“ sich als kandidaten aufstellen zu lassen. was außerdem immer noch nichts dran ändern würde, dass der fall auftreten kann, dass eine zu kleine liste zuviele mandate bekommt und diese nicht füllen kann.

gruß
yvi

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