Hallo…
Habe da mal eine Frage…klingt etwas lächerlich…ärgert mich aber trotzdem…
Und zwar: Darf ein Discobetreiber( also eig nur Teilhaber) einer Person Hausverbot erteilen weil er von dieser Personen einen „Korb“ (auf ganz normale Weise…also nett und freundlich)bekommen hat?
Würde mich über Antworten freuen…
MfG Schnuffi
Anmerkung der Moderation (C.J.): Titel Archiv-freundlich korrigiert
Und zwar: Darf ein Discobetreiber( also eig nur Teilhaber)
einer Person Hausverbot erteilen weil er von dieser Personen
einen „Korb“ (auf ganz normale Weise…also nett und
freundlich)bekommen hat?
Der Hausherr hat das Hausrecht. Also kann er auch Leuten den Eintritt verbieten, die eine krumme Nase haben oder unter 1,60m groß sind…
Wobei er aber nicht gegen das AGG verstoßen darf.
Wobei er aber nicht gegen das AGG verstoßen darf.
Natürlich darf er das in seinem Haus. Niemand hat einen Rechtsanspruch darauf in eine Disco eingelassen zu werden.
Wobei er aber nicht gegen das AGG verstoßen darf.
Natürlich darf er das in seinem Haus. Niemand hat einen
Rechtsanspruch darauf in eine Disco eingelassen zu werden.
Das habe ich auch nicht gesagt.