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Re: Miete und Bankkonto
Ein Mieter hat sein Bankkonto stark überzogen (bis an den Rand
des Dispokredites). Ist es richtig dass die Bank, da sie weiss
dass der Mieter seine regelmässigen Zahlungen an den Vermieter
leisten muß, eben diesem Mieter kein Geld mehr auszahlen darf
damit ein Polster für die Mietzahlung übrigbleibt?
Genauso soll es angeblich vorgeschrieben sein daß die Bank
keine anderen Schuldner bedienen darf um die Mietzahlung zu
sichern...
Nein, das ist absolut falsch. Der Vermieter hat kein Vorrecht auf Mietzahlung gegenüber anderen.
Genauso wie die Zahlung der Miete muss der Kunde ja auch allen anderen Verpflichtungen nachkommen. Für den Kunden mag die Miete besonders wichtig sein, aber alle anderen Gläubiger haben das gleiche Recht auf ihr Geld. Und die Bank ist sicherlich nicht in der Lage, für den Kunden zu entscheiden, welche Zahlung vorrangig ausgeführt werden soll und welche nicht. Zudem kann sie gar nicht beurteilen, ob der Gläubiger seine Forderung überhaupt zu recht hat!
Außerdem gabe es natürlich technische Probleme die Mietzahlung - egal ob als Überweisung, Dauerauftrg oder Lastschrift - unterscheidet sich nicht durch irgendwelche Kennzeichen von anderen Zahlungen - wie sollte die Bank da die Miete automatisch vorrangig bedienen können.
Eine andere Sache:
Zusammen mit der Miete geht eine andere Zahlung raus. Für eine Zahlung reicht das Geld, für beide nicht. Der Bankbetreuer wird dann sicherlich eher die Miete durchgeben als die Handyrechnung.
Diese Abwägung trifft der Angestellte aber dann im Sinne des Kunden, nicht des Vermieters, Dieser hat keinerlei Ansprüche gegen die Bank.
Börni