Miete und Bankkonto

Von: , Frage gestellt am So, 7. Jan 2001

Hallo Wissende :-),

gestern ist eine heftige Diskussion um folgenden Fall entbrannt:

Ein Mieter hat sein Bankkonto stark überzogen (bis an den Rand des Dispokredites). Ist es richtig dass die Bank, da sie weiss dass der Mieter seine regelmässigen Zahlungen an den Vermieter leisten muß, eben diesem Mieter kein Geld mehr auszahlen darf damit ein Polster für die Mietzahlung übrigbleibt?

Genauso soll es angeblich vorgeschrieben sein daß die Bank keine anderen Schuldner bedienen darf um die Mietzahlung zu sichern...

Bei unseren Banken kann ich mir das beim besten Willen nicht vorstellen...

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe
Rolf

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 41 Minuten hilfreich
    Re: Miete und Bankkonto

    Ein Mieter hat sein Bankkonto stark überzogen (bis an den Rand
    des Dispokredites). Ist es richtig dass die Bank, da sie weiss
    dass der Mieter seine regelmässigen Zahlungen an den Vermieter
    leisten muß, eben diesem Mieter kein Geld mehr auszahlen darf
    damit ein Polster für die Mietzahlung übrigbleibt?

    Genauso soll es angeblich vorgeschrieben sein daß die Bank
    keine anderen Schuldner bedienen darf um die Mietzahlung zu
    sichern...
    Nein, das ist absolut falsch. Der Vermieter hat kein Vorrecht auf Mietzahlung gegenüber anderen.
    Genauso wie die Zahlung der Miete muss der Kunde ja auch allen anderen Verpflichtungen nachkommen. Für den Kunden mag die Miete besonders wichtig sein, aber alle anderen Gläubiger haben das gleiche Recht auf ihr Geld. Und die Bank ist sicherlich nicht in der Lage, für den Kunden zu entscheiden, welche Zahlung vorrangig ausgeführt werden soll und welche nicht. Zudem kann sie gar nicht beurteilen, ob der Gläubiger seine Forderung überhaupt zu recht hat!

    Außerdem gabe es natürlich technische Probleme die Mietzahlung - egal ob als Überweisung, Dauerauftrg oder Lastschrift - unterscheidet sich nicht durch irgendwelche Kennzeichen von anderen Zahlungen - wie sollte die Bank da die Miete automatisch vorrangig bedienen können.

    Eine andere Sache:
    Zusammen mit der Miete geht eine andere Zahlung raus. Für eine Zahlung reicht das Geld, für beide nicht. Der Bankbetreuer wird dann sicherlich eher die Miete durchgeben als die Handyrechnung.
    Diese Abwägung trifft der Angestellte aber dann im Sinne des Kunden, nicht des Vermieters, Dieser hat keinerlei Ansprüche gegen die Bank.

    Börni

  2. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: Miete und Bankkonto

    Hallo,#

    die bank hat nicht zu prüfen welche zahlungsverpflichtungen der kunde mit dem überzogenen konto hat. wenn das limit erreicht ist, dann geht nichts mehr. auch nicht strom-telefon ets. bie bank kann nicht prüfen was für den kunden wichtig ist. der kontoinhaber hat für ausreichend deckung für seine zahlungen zu sorgen.
    die bank haftet dafür nicht. auch nicht für mietzahlungen. dann muss er sich an das sozialamt, oder wohnungsamt wegen wohngeld wenden.

    gruß wolfgang [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  3. Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
    vielen Dank Euch beiden o.T.

    -)

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!