Beschlagnahmerechte der Polizei

Darf die Polizei mittags um 14 Uhr eine Stereoanlage aufgrund einer angeblichen Ruhestörung ohne richterliche Anweisung beschlagnahmen?

Darf die Polizei mittags um 14 Uhr eine Stereoanlage aufgrund
einer angeblichen Ruhestörung ohne richterliche Anweisung
beschlagnahmen?

Ja!

Darf die Polizei mittags um 14 Uhr eine Stereoanlage aufgrund
einer angeblichen Ruhestörung ohne richterliche Anweisung
beschlagnahmen?

Ebenfalls: Ja!

(das ist übrigens Verwaltungshandeln, wofür kein richterlicher Beschluss erforderlich ist, man kann aber dagegen Widerspruch einlegen)

Iru

Hallo,

das kommt auf das Bundesland an…
eine „Mittagsruhe“ gibt es strafrechtlich nicht…und nur dafür ist dei Polizei zuständig…
Es gibt allerdings in einigen Bundesländern (so zum B NRW) eine
Immisionsschutz-Veordnung,nach der die Polizei zu laute Geräte
sicherstellen kann…

eine „Mittagsruhe“ gibt es strafrechtlich nicht

:wink: Da haben wir ja noch mal Glück gehabt.
Glücklicherweise gibt es ja noch das Ordnungsrecht für dessen Durchsetzung die Polizei in diesem Fall überraschender Weise natürlich zuständig ist.

Gruß Andreas