Garantie bei Energiesparlampen

Hallo
Frage es gibt ja in Deutschland 2 Jahre Garantie (bzw Gewehrleistung)gilt diese auch bei Energiesparlampen ?
Oder muss ein Händler diese nicht zurücknehmen bei einem Defekt ?

Auch hier gilt zwei Jahre Gewährleistung. Der Mangel muss schon von Anfang an vorgelegen haben.

Wenn eine Lampe nicht so lange hält, wie sie halten soll, kann man durchaus erwägen, ob das nicht ein Mangel ist, der von Anfang an bestand. So würde ich es event. sehen, wenn die Lampe sozusagen eines „natürlichen“ Todes gestorben ist. Ist sie schlicht defekt (geworden), sehe ich keine Ansprüche aus Sachmangelhaftung.

Levay

Auch hier gilt zwei Jahre Gewährleistung.

Hallo,
auf vielen Verpackungen der Energiesparlampen steht allerdings „2 Jahre Garantie“
nicht 2 Jahre Gewährleistung …

macht das einen Unterschied?

Grüße
Jasmin

Hi

auf vielen Verpackungen der Energiesparlampen steht allerdings
„2 Jahre Garantie“
nicht 2 Jahre Gewährleistung …

macht das einen Unterschied?

Die Gewährleistung ist gesetzl. auf 24 Monate festgelegt (nur bei Gebrauchtware kann sie auf 1 Jahr heruntergesetzt werden und bei Privatverkauf sogar ganz ausgeschlossen werden - da nach 6 Monaten aber die Beweislast beim Käufer liegt sind eigentlich nur die ersten 6 Monate bequem [aus Käufersicht].). Die Garantie ist etwas was der Hersteller/Verkäufer selbst bestimmen kann (Inhalt und Dauer).

Für Gewährleistungsfälle ist der Verkäufer dein Ansprechparnter, für Garantiefälle der Hersteller.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

MfG
Lilly

Hallo,

auf vielen Verpackungen der Energiesparlampen steht allerdings
„2 Jahre Garantie“
nicht 2 Jahre Gewährleistung …

macht das einen Unterschied?

aber sicher:
FAQ:1152

Gruß
Christian

Hallo!

Für Gewährleistungsfälle ist der Verkäufer dein
Ansprechparnter, für Garantiefälle der Hersteller.

…sagen wir besser der Garant. Das ist zwar meistens (in diesem Zusammenhang) der Hersteller, er muss es aber nicht sein.

Gruß
Tom

Hallo

gerade bei Markenprodukten lohnt es sich auch durchaus, Kassenzettel und Verpackung mit der Werbeaussage aufzubewahren.

Ich habe eine sehr teure Kugel-Energiesparbirne von Osram in der Küche - beworben mit mind. 6 Jahre Lebensdauer und zum Preis von um die 20 €.

Als die Birne nach 1 Jahr das zeitliche segnete, bin ich mit Verpackung, Kassenzettel und Birne ins Geschäft und erhielt auch problemlos Ersatz.

Sicher möglicherweise Kulanz - aber gut „ausgerüstet“ setzt man so etwas weitaus leichter durch als mit „ich hab da irgendwann…“

Die Kartons lassen sich gefaltet ganz gut abheften mit Kassenzettel.

Wobei ich zugebe, diesen Aufwand für eine 1,79 € Birne nicht zu betreiben, was natürlich inkonsequent ist.

Wendy

Hallo!

Wobei ich zugebe, diesen Aufwand für eine 1,79 € Birne nicht
zu betreiben, was natürlich inkonsequent ist.

Aber auch das kann ökonomisch rational sein.

Gruß
Tom

Hallo.

Das ist natürlich etwas off-topic, hat aber mit Energie zu tun:

http://www.internetrecht-rostock.de/energiekennzeich…

Michael

Hallo.

Auch hier gilt zwei Jahre Gewährleistung. Der Mangel muss
schon von Anfang an vorgelegen haben.

Wenn eine Lampe nicht so lange hält, wie sie halten soll, kann
man durchaus erwägen, ob das nicht ein Mangel ist, der von
Anfang an bestand.

Es ist ja so: Wenn ein Produkt beginnt, nicht mehr wie zugesagt zu funktionieren, und somit eine Eigenschaft quasi von heute auf morgen (zumind.) haben KÖNNTE, die u. a. AUCH in die Nähe eines Defekts ragt (Das kann bis zum zum Beispiel Tod einer Lampe hineinragen), ist ja meist ein Produktionsfehler die Ursache. Zum Beispiel beim Löten (maschinell oder von Hand) auf einer Leiterplatte kam ein Einfluß zustande, der darin endete, daß speziell beim Einlöten eines bestimmten Halbleiterbauteils zu viel „verbranntes“ Harz an der Kupferbahn und an anderen Bauteilen entlanglief, und irgendwann beeinträchtigte der zustandegekommene „chemische Vorgang“ ein Teil, daß auf das Harz mit Versagen reagieren könnte. Oder (2. von vielen anderen Beispielen) ein eingebautes Teil war schon an aller Anfang schadhaft, „ging“ aber noch. Gerade noch. Bis kurz vor Ablauf der Gewährleistung Versagen einsetzt(e).

„Fazit“ könnte auch sein: Die Grenze zwischen Mangel und höherer Gewalt kann durchaus fließend sein. Oft setzt dann die Kulanz ein.

Gruß, Michael Schönes neues Jahr.