Wegrecht

Eine Gemeinde verkauft ein Grundstueck und die Zufahrt an eine Privat-Person.
Auf dieser Zufahrt, gab es ein Eingang (2. Eingang) auf ein Nachbarngrundstueck.
Bei der Besitzuebertragung wurde nicht dieser 2. Eingang mituebertragen (Art Wegrecht).
Frage: wo kann es nachtraeglich beantragt werden? Beim Notariat der Gemeinde? (es wurde ja sicherlich vergessen…).
Danke auf einigen Hinweise

Hallo Pascal,

wir haben den Fall doch erst vor wenigen Tagen diskutiert.
Wenn du nicht glauben willst, daß man kein Wegerecht von einem privaten Grundstück fordern kann, dann geh bitte zum Notar, damit der es dir erklärt. (Eine Gemeinde hat kein Notariat.)

Gruß Steffi