Grundstück und Haus zerbombt

Man stelle sich mal vor, dass jemand ein Haus besitzt, welches von einer 2 Meter hohen Mauer umgeben ist. Nun passiert es zur Jahreswende, dass neu zugezogene Nachbarn und deren Besucher das gute Elternhaus vergessen und riesen Böller auf das fremde Haus und in den Garten werfen, dabei Personen treffen, welche sich im Garten befinden, Weihnachtsdeko vom Balkon sprenge, die Fassade und die Balkonisolierung beschädigen - von den angelegten Blumenbeeten ganz zu schweigen, welche nun voller Granatlöcher sind…zum Glück haben sich die Holzstöße immerhin 4 Raummeter nicht entzündet, was aber wohl nur eine Frage der Zeit ist, bis da auch mal was passieren könnte.

Kann man so was anzeigen? Wenn ja, welcher Tatbestand ist erfüllt?

Nachbarns selbst zeigen da keinerlei Einsicht (zumindest bis jetzt nicht)

Da das besagte Objekt und der Garten unter Denkmalschutz steht ist auch die Reparatur, Beschaffung der Pflanzen etc. alles ein wenig aufwändiger und teurer da für alles u.a. Genehmigungen eingeholt werden müssen. Auch die Brandgefahr ist bei dem Objekt auf Grund der Bauart etwas erhöht.

Gruß,
Alexandra

Hallo,

Kann man so was anzeigen? Wenn ja, welcher Tatbestand ist
erfüllt?

Sachbeschädigung und ein Verstoß gegen das entsprechende Denkmalschutzgesetz (Landesgesetze). Zivilrechtlich natürlich noch Schadensersatz nach § 823 BGB.

Gruß
Christian

Hallo Christian,

Denkmalschutz ist schon mal ne feine Sache als Ansatzpunkt - da wäre ich jetzt nicht drauf gekommen - da es sich dann um eine öffentliche Sache handelt ist scheinbar selbst der Versuch der Zerstörung strafbar - im Gegensatz zur normalen Sachbeschädigung, wo ein erheblicher Schaden vorliegen müsste. Und „erheblich“ ist ja nun dehhhhhhhhnbar.

…und genau dem erheblichen Schaden inklusive total Vernichtung der Immobilie durch Brand will ja der Besitzer vorbeugen.

Grüße,
Alexandra

Versuchte Sachbeschädigung ist immer strafbar, § 303 III StGB.

Levay

Moin und ein gutes Neues wünsche ich,
‚Granatlöcher‘ im Garten und zerstörte Balkonisolierung? Da muss dann aber auch ein Verstoß gegen die einschlägigen Bestimmungen im Umgang mit Sprengstoff verstoßen worden sein. Ein Anruf bei der Polizei genügt und die rücken mit einem SEK und Sprengsstoffsuchhunden an um die Räumlichkeiten der Nachbarn zu durchsuchen. Normale Sylvesterknaller hinterlassen bei tief gefrorenem Boden normalerweise keine Krater.

Gruß
vnA

Hallo,

‚Granatlöcher‘ im Garten und zerstörte Balkonisolierung? Da
muss dann aber auch ein Verstoß gegen die einschlägigen
Bestimmungen im Umgang mit Sprengstoff verstoßen worden sein.
Ein Anruf bei der Polizei genügt und die rücken mit einem SEK
und Sprengsstoffsuchhunden an um die Räumlichkeiten der
Nachbarn zu durchsuchen. Normale Sylvesterknaller
hinterlassen bei tief gefrorenem Boden normalerweise keine
Krater.

Silvesterknaller u.U. schon, wenn man sie ein bißchen aufmotzt und das ist nicht zwangsläufig verboten (vgl. SprengG, SprengV sowie § 308 StGB).

Gruß
Christian

Feuerweks aus Osteuropa ist mit anderen Inhaltsstoffen und deshalb stärker. Die Nutzung ist hier natürlich nicht erlaubt. Nur Feuerwerk mit Zulassung n. BAM darf hier genutzt werden.

http://www.pyroweb.de/WissenDeutschland.php

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Silvesterknaller u.U. schon, wenn man sie
ein bißchen aufmotzt und das ist nicht zwangsläufig verboten
(vgl. SprengG, SprengV sowie § 308 StGB).

Gruß
Christian

Das ist FALSCH! Ich habe mit dem SprengG verglichen, und da heißt es, dass laut §5 Abs. 1 „Pyrotechnische Gegenstände, sonstige explosionsgefährliche Stoffe und Sprengzubehör dürfen nur eingeführt, verbracht, vertrieben, anderen überlassen oder verwendet werden, wenn sie ihrer Zusammensetzung, Beschaffenheit und Bezeichnung nach von der Bundesanstalt zugelassen worden sind oder durch Rechtsverordnung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 allgemein zugelassen sind.“

Und diese Zulassung bekommt man auch nicht (Vgl. §5 Abs. 2 Nr.4 „Die Zulassung ist zu untersagen, wenn der Antragsteller auf Grund seiner betrieblichen Ausstattung oder sonst nicht in der Lage ist, dafür zu sorgen, dass die nachgefertigten Stoffe oder Gegenstände in ihrer Zusammensetzung und Beschaffenheit nach dem zugelassenen Muster hergestellt werden.“), außer wenn man eine Fabrik für Feuerwerkskörper besitzt, sodass diese die Zulassung (auch BAM-Nummer; BAM= Bundesamt für Materialforschung) bekommen.

Wenn du also an einem Feuerwerksartikel herumbastelst, gilt die BAM Nummer nicht mehr und der Feuerwerkskörper wird illegal.

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Hallo,

Man stelle sich mal vor, …

mal die Gebäudebrandversicherung zu fragen.
Auch „unbemannte“ Flugkörper incl. Raketen sind bei guten, d.h. bayer. Versicherungen mit eingeschlossen :smile:

Gruß
Der Franke
Wie sieht es eigentlich im Falle einer Anzeige mit Beweisen/Nachweisen und der guten Nachbarschaft aus?

Von der Gebäudeversicherung halte ich in diesem Fall gar nichts, da die Prämie des Hausbesitzers steigen würde und da ja hier in diesem Falle die Verursacher bekannt sind und mutwillig gehandelt haben sind diese nach meinem dafürhalten auch haftbar zu machen.

…Nachbarschaft - was sind das für Nachbarn, die das Eigentum anderer mutwillig zerstören und in Kauf nehmen, dass das Objekt in Brand gerät??? und tritt der Fall ein, hilft dem Hausbesitzer die Versicherung auch nichts mehr. Immerhin handelt es sich bei dem Objekt auch um ein Liebhaberstück, welches unwiederbringlich vernichtet ist, wenn es abbrennt.

Hallo,

Von der Gebäudeversicherung halte ich in diesem Fall gar
nichts, da die Prämie des Hausbesitzers steigen würde

kommt auf den Versicherungsvertrag an. Billig ist nicht immer günstig.

Was kosten Anzeige und der damit verbundene persönliche Aufwand?

Schon mal mit den Nachbarn gesprochen?

Gruß
Der Franke

Hallo

Da das besagte Objekt und der Garten unter Denkmalschutz steht
ist auch die Reparatur, Beschaffung der Pflanzen etc. alles
ein wenig aufwändiger und teurer da für alles u.a.
Genehmigungen eingeholt werden müssen. Auch die Brandgefahr
ist bei dem Objekt auf Grund der Bauart etwas erhöht.

Zusätzlich zu dem bis jetzt gesagten ist glaub ich das Ordnungsamt zuständig wenn gewisse Abstände zu Historischen Gebäuden nicht eingehalten werden. Da gibt es für vermutlich jedes Bundesland eigene Verordnungen (je nach Häufigkeit bestimmter Bauformen), nach denen in manchen Gebieten gar nicht geknallt werden darf.
Hier in der Gegend muss man zB. für Raketen einen Mindestabstand zu Reetdachhäusern einhalten, von ich glaub 250 Metern, bei Knallbummböllern ist der Abstand dann nicht so gross, aber dennoch bei ich glaub 50 m.
Ähnliches könnt ich mir auch für Fachwerk vorstellen, bei anderen Bauformen wär ich nicht so sicher.
Aber vielleicht kannst du dich da ja mal beim Ordnungsamt schlau machen, wie es bei Euch in der Gegend aussieht mit sowas.
Ansonsten steht sowas oft auch in der Zeitung vom 30. oder 31.12.

Gruß Susanne

Danke für die vielen Antworten!!!
So, Nachbar wurde gepackt und mit seinem Verhalten/dem seiner Gäste konfrontiert und gelobte Besserung. Für dieses Mal wurde er verwarnt, die Situation bewusst gemacht und durfte die Straße reinigen (Haueigentümer durfte ja Garten und Haus reinigen) - sollte das noch mal vorkommen gibt es eine Anzeige - Konsequenzen einer selbigen konnten jetzt ja dank der Hinweise sehr schön dargestellt werden. Da Fassade, Balkontüren für 2009 eh auf der Sanierungsliste stehen denke ich ein guter Kompromiss, wenn das Ganze nicht im Kleinkrieg ausarten soll.

Gruß und auf gute Nachbarschaft!
Alexandra