Ein Hamburger verliert seine Wohnung und bleibt ohne festen Wohnsitz. Jetzt wird er kriminell und wird in einen anderen Bundesland zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Kann er gegen seinen Willen nach Hamburg verlegt werden?
Nach Auffassung des des Bundesverfassungsgerichts kann ein Inhaftierter nicht grundlos in eine andere Haftanstalt verlegt werden.
Die Vollzugsbehörde muss prüfen, ob die Resozialisierung des Gefangenen dadurch erschwert wird/werden könnte und die Stellung des Gefangenen in der jetzigen JVA prüfen.