Hallo Expertenteam,
mir stellt sich folgende Frage:
Nehmen wir an, ein Vater mit nicht-ehelichem Kind, bei dem die Mutter jeglichen Kontakt zum Vater ablehnt, den Vater-Kind-Kontakt unterbindet und auch keinen Unterhalt fordert. Unterhaltsvorschuß ist ebenfalls nicht beantragt.
Der Vater hat aus Resignation und Mangels Unterstützung durch das Jugendamt den Klageweg nicht eingeschlagen.
Dieser Vater zieht jetzt demnächst in ein anderes Bundesland. Ist der Vater verpflichtet, den Umzug bekannt zu geben und wenn ja, wem? Dem Jugendamt? Der Kindsmutter?
Viele Grüße
Andreas