Meldepflicht an Kindsmutter

Hallo Expertenteam,

mir stellt sich folgende Frage:

Nehmen wir an, ein Vater mit nicht-ehelichem Kind, bei dem die Mutter jeglichen Kontakt zum Vater ablehnt, den Vater-Kind-Kontakt unterbindet und auch keinen Unterhalt fordert. Unterhaltsvorschuß ist ebenfalls nicht beantragt.

Der Vater hat aus Resignation und Mangels Unterstützung durch das Jugendamt den Klageweg nicht eingeschlagen.

Dieser Vater zieht jetzt demnächst in ein anderes Bundesland. Ist der Vater verpflichtet, den Umzug bekannt zu geben und wenn ja, wem? Dem Jugendamt? Der Kindsmutter?

Viele Grüße

Andreas

Hallo,

verpflichtet ist er sicherlich nicht, die Änderung seiner Wohnanschrift bekannt zu geben.

Überlegenswert wäre es schon, es trotzdem zu tun. Vielleicht will ja sein Kind mal Kontakt zu ihm aufnehmen und/oder ihm die Frage stellen, warum er sich nie um eine Vater-Kind-Beziehung bemüht hat? Warum er nicht mal leicht auffindbar gewesen ist?

Gruß
Ingrid