Kündigung Fitnessstudio und Servicepauschale

Hallo,

angenommen ein Fitnessstudio-Vertrag mit einer recht großen Kette wird auf Ende Februar gekündigt. Davor (Mitte Januar) wird jedoch noch die Servicepauschale für ein weiteres Jahr fällig. Im Vertrag steht beispielsweise: „bei Kündigung des Vertrags erfolgt keine ganze oder anteilige Rückzahlung der Servicepauschale“.

Ist das rechtsgültig? Kann das Fitnessstudio wirklich die Servicepauschale für 12 Monate abbuchen, wenn sie nur noch 1,5 Monate in Anspruch genommen werden kann?

Danke für Antworten und Tipps und viele Grüße

Hallo Margit,
bin kein Jurist, antworte jetzt spontan aus dem Bauch heraus:
Person A hat einen Vertrag unterschrieben, den diese hoffentlich vorher gelesen hat.
Wenn A den Passus so unterschrieben hat, darf sich A jetzt nicht wundern, wenn Vertragspartner B auf Einhaltung des unterzeichneten Vertrages und Zahlung besteht.
Vielleicht hätte A früher kündigen sollen, um die Servicepauschale zu umgehen?
Nach meiner Auffassung verstößt dieser Passus auch nicht gegen die guten Sitten.
Vielleicht sehen das die Juristen jedoch anders?
Ansonsten trotzdem ein gutes und gesundes 2009 wünscht BM

Danke für die Antwort.
Bei Fitnessstudio-Verträgen ist beispielsweise der Absatz über mitgebrachte Getränke ungültig, auch wenn er im Vertrag steht und unterzeichnet wurde.
Deshalb wollte ich meine Frage doch stellen… auch wenn man das Kleingedruckt vor Unterzeichnung gelesen hat und eine Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt nicht in Frage kam.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]