Hallo, ein Paar lebt im Trennungsjahr. Mann hat gemeinsam während der Ehe eine Firma aufgebaut. Die Anteile sind sehr unterschiedlich z.B. er 90 %, sie 10 %. Kann Sie einen Ausgleich in Form der Anteile fordern, also 50 : 50. Kann der Partner mit dem geringeren Anteil die Entlassung des Geschäftsführers (der Partner mit dem großen Anteil ist gleichzeitig der alleinige Geschäftsführer) wegen Untätigkeit und Gefährdung des Erfolges der Firma entlassen.
Danke für Eure Beiträge.
Hallo! Bei mir genau das Gleiche! In meinem angenommenen Fall hat er 98% und sie 2%. Was steht denn im Gesellschaftsvertrag? Ich nehme an, es ist eine GmbH?
Meist ist es so: Er ist die Firma und sie verdient an seinem Erfolg mit. Wenn er die Brocken fallen läßt, haben beide nichts mehr zu essen.
Ja es ist eine GmbH. Ist denn schon bei Dir über den Zugewinnausgleich verhandelt worden? Die aktuelle Rechtssprechung ist ja sehr zum Vorteil des Ausgleichenden. Es geht einfach darum, sich mit ein paar „Peanuts“ abspeisen lassen, Anteil verkaufen oder eben Ausgleich auf Augenhöhe und dann in das Geschäftsleben eingreifen. Wenn jemand was konkretes weiß, evtl schon über entsprechende Entscheidungen, supi.
Gruß Friedrich.
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Ja es ist eine GmbH. Ist denn schon bei Dir über den
Zugewinnausgleich verhandelt worden?
Nein, bei mir ist es „einfach“ das Verfahren 50/50. Was bedeutet, daß die Rechtsprechung für den Ausgleichenden spricht?