Widerrufserklärung

Von: , Frage gestellt am Mi, 7. Jan 2009

Hallo,
habe da mal eine Frage:

Eine Person hat sich vor ca. 1 Woche auf der Internetseite
[E-Mail-Adresse entfernt] angemeldet. Sie war auf der Suche nach [b]kostenlosen[/b] Vorlagen für einige Dokumente.
Dabei ist sie dann auf besagte Seite gestoßen und hat sich erst einmal dort angemeldet, da sie dachte se nehme wieder nur an diversen Gewinnspielen teil, das wäre ihr egal gewesen, da sie dachte der Provider der Seite finanziert seinen Dienst über diese Werbung/Gewinnspiele. Die AGBs wurden im überfliegen gelesen.
Nun ist ihr erst bei der Anmeldung erst ins Auge gefallen, dass diese Seite entgegen ihren Erwartungen doch kostenpflichtig ist. Natürlich hat sie dann erstmal einen großen Schrecken bekommen und sich sogleich daran gemacht, eine schriftliche Widerrufserklärung per email zu verfassen und dann mit folgendem Text abgeschickt:

[i]Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich meine Anmeldung und den damit abgeschlossenen Vertrag auf
Ihrer Seite www.office-vorlagen-online.de widerrufen.

Da mir die Kosten des Vertragsabschlusses erst nach Vertragsabschluss bewusst waren, habe ich unverzüglich diesen Widerruf getätigt
und habe dementsprechend auch keine Ihrer angebotenen Leistungen in Anspruch genommen.

Mit freundlichem Gruß
[/i]

Vom Anbieter kam dann heute die folgende email an mich zurück:

[i]Sehr geehrte/r Herr/Frau ,

Vielen Dank für Ihre Anfrage bei unserem Kunden-Support.


Ihre Beanstandung ist bei uns eingegangen. Zur Beantwortung möchten wir auf die folgenden Punkte hinweisen.

Unsere Aufzeichnungen belegen Ihre Anmeldung unter Angabe Ihrer EMail-Adresse.

Ihre Anmeldung mit anschließender Annahme durch uns unter gleichzeitiger Zusendung der Allgemeinen Geschäftsbeziehungen in Textform stellt einen Vertragsschluss dar. Dabei wurden Sie sowohl vor als auch mit Vertragsschluss über Ihr Widerrufsrecht informiert. Der Vertragsschluss über das Internet ist ohne Weiteres möglich und erfolgt bei unserem Angebot unter Beachtung der Verbraucherschutzvorschriften für den Fernabsatz. Insbesondere wurden Sie klar und deutlich sowohl in den von Ihnen als gelesen bestätigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch vor Anmeldung über den Preis der Dienstleistung informiert.

Ein Widerruf dieses Vertrags ist zum vorliegenden Zeitpunkt leider auch nicht mehr möglich. Gem. § 312d Abs. 3 Nr. 2 erlischt das Recht zum Widerruf, wenn der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst hat. Darauf wurden Sie ebenfalls in hervorgehobener Form hingewiesen, sowohl in den von Ihnen als gelesen betätigten Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen bei der Anmeldung als auch erneut mit der nachgewiesenen Zusendung bei Vertragsschluss.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf dieser Regelung auch bestehen müssen, um uns vor Missbrauch zu schützen.

Ein wirksamer Widerruf des mit uns geschlossenen Vertrages zur Bereitstellung einer Online-Dienstleistung ist nicht eingegangen. Daher haben wir Ihnen den in der Preisangabe ausgewiesenen Betrag inklusive Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

Auf der Anmeldeseite unten, direkt bei der Anmeldeschaltfläche, finden Sie die Preisangabe. Wir haben Sie in hervorgehobener Form am Ende des Textes in Fettdruck positioniert. Zusätzlich befindet sich schon über dem ersten Eingabefeld mittig ein farblich hervorgehobener Sternchenhinweis ("Bitte füllen Sie alle Felder vollständig aus ! *") , der Sie zusätzlich zu der Preisangabe leitet (vgl. BGHZ 139, 368). Die Preisangabe finden Sie auch unter Punkt II. 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen.

Angesichts des Umfangs der angebotenen Leistung kann eine solche Leistung nur gegen Entgelt erfolgen. Schließlich bieten wir Ihnen diese Leistungen ohne störende Werbung oder Vermarktung Ihrer Daten an. Wir bitten daher um Verständnis, wenn wir auf die Erbringung der Gegenleistung bestehen müssen.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie sich nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug befinden und ab diesem Zeitpunkt zur Erstattung weiterer Verzugsschäden verpflichtet sind. Wir empfehlen daher die fristgerechte Zahlung und bedauern, Ihre Einwendung zurückweisen zu müssen.

Unabhängig von dem Entgelt für den Zugang zu unserer Online-Dienstleistung sind Sie aber weiterhin kostenlos zur Teilnahme an unserem Gewinnspiel berechtigt, sofern Sie sich nicht schon dafür eingetragen haben - dafür wünschen wir Ihnen viel Glück!


Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Kunden - Support Team der Go Web Ltd.
[/i]

Tja, sie hat nun nochmal eine email als Antwort darauf geschrieben, in der sie sich auf die AGBs bezogen habe in denen steht:

[i]Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, e-mail) widerrufen.

Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Der Widerruf ist zu richten an die folgende Adresse, und zwar per Brief, E-mail oder Fax:
...[/i]

Die Person fühlt sich ein wenig über's Ohr gehauen von dieser Firma.
Ich hoffe Ihr könnt ihr weiterhelfen bzw. einen gut gemeinten Ratschlag erteilen bzw. Erfahrungen posten.

Derzeit stehen m.E. nach mehrere Optionen offen, wie sie weiter verfahren könnte.
1. Da sie falsche Versanddaten bzgl. ihrer Wohnanschrift angegeben habe (aus Angst vor evtl. Werbungen nach Haus etc.), werden sie die Rechnungen wohl nicht erreichen. Der Anbieter hat auf seiner Internetseite geschrieben, dass er vorsorglich die IP-Adresse speichert und ggf. beim Internet-Provider die genaue Adresse ermitteln lässt. Meine Frage, ist das rechtlich möglich? Wenn nicht, dann kann sie die Sache doch praktisch aussitzen?

2. Da sie erst 17 Jahre alt ist und somit beschränkt geschäftsfähig ist, ist der Vertrag ja schwebend unwirksam. Sie hat den Vertrag ohne Zustimmung ihrer Eltern abgeschlossen. Sollte sie nun den Anbieter darauf verweisen und er wird den Vertrag aufkündigen und die Sache ist vom Tisch?

3. Sollte sie ihm evtl. Konsequenzen vorhalten? Habe schon oft davon gehört/gelesen, dass Betrogene in diesem Fall nur zum Schein mit Presse oder Medien drohen. Meistens sind anschließend die Wogen geglättet, da die Unternehmen negative Schlagzeilen scheuen.


Ich hoffe jemand kann mir bzw ihr weiterhelfen.

Mit freundlichem Gruß
Zoo York

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 35 Minuten 0 hilfreich
    Re: Widerrufserklärung

    Auch hallo www.office-vorlagen-online.de angemeldet.(..)
    Nun ist ihr erst bei der Anmeldung erst ins Auge gefallen,
    dass diese Seite entgegen ihren Erwartungen doch
    kostenpflichtig ist. Natürlich hat sie dann erstmal einen
    großen Schrecken bekommen und sich sogleich daran gemacht,
    eine schriftliche Widerrufserklärung per email zu verfassen
    Hier wäre es wohl zuerst besser gewesen bei der Verbraucherzentrale nachzufragen, ob es sich bei der Dienstleistung um (im negativen Sinne) bekannte Kundschaft handelt. Und etwas rechtliche Rückendeckung ist jetzt ohnehin angeraten: http://www.kanzlei-richter.com/index.php/verbraucher...

    mfg M.L.

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Widerrufserklärung

      Ja habe mich zu dieser Firma (Web Go Ltd.) mal ein wenig belesen. Ist wohl eine von diesen Firmen, die wie Pilze aus dem Boden schiessen wenn es ums Geld geht. :(

      Ja es stimmt, hätte wohl vorher mehr Sorgfalt walten lassen sollen, aber das war in der Eile des Tages leider nicht möglich. Ist mir zumindestens jetzt schonmal eine Lehre.

      Werde mich jetzt mit meinen Eltern darüber beratschlagen, werden wohl eines dieser Musterschreiben verschicken und auf das Beste hoffen.

      Was mache ich, wenn wirklich einmal eine Rechnung ins Haus flattern sollte? Einfach ignorieren oder doch antworten und auf den geschriebenen Brief verweisen?

      lg

      PS: Was sagt ihr zu diesem hier?
      http://computer.t-online.de/c/14/09/51/38/14095138.rtf

  2. Antwort von nach 58 Minuten 0 hilfreich
    Re: Widerrufserklärung

    Hallo, Eine Person hat sich vor ca. 1 Woche auf der Internetseite
    [E-Mail-Adresse entfernt] angemeldet. Sie war auf der Suche
    nach [b]kostenlosen[/b] Vorlagen für einige Dokumente.
    da lohnt es sich dann schon Mal etwas gründlicher nachzusehen, ob es wirklich kostenlos ist. Warum sollte im Internet alles kostenlos sein? Dabei ist sie dann auf besagte Seite gestoßen und hat sich
    erst einmal dort angemeldet, da sie dachte se nehme wieder nur
    an diversen Gewinnspielen teil, das wäre ihr egal gewesen, da
    sie dachte der Provider der Seite finanziert seinen Dienst
    über diese Werbung/Gewinnspiele. Die AGBs wurden im
    überfliegen gelesen.
    Genau richtig so. Erst Mal anmelden, AGBs trotz "überfliegen" bestätigen und sich dann über den Tisch gezogen fühlen. Merke: Dazu gehören immer 2: Einer, der zieht, einer, der sich ziehen lässt. Nun ist ihr erst bei der Anmeldung erst ins Auge gefallen,
    dass diese Seite entgegen ihren Erwartungen doch
    kostenpflichtig ist. Natürlich hat sie dann erstmal einen
    großen Schrecken bekommen und sich sogleich daran gemacht,
    eine schriftliche Widerrufserklärung per email zu verfassen
    und dann mit folgendem Text abgeschickt:

    Ein Widerruf dieses Vertrags ist zum vorliegenden Zeitpunkt
    leider auch nicht mehr möglich. Gem. § 312d Abs. 3 Nr. 2

    Tja, sie hat nun nochmal eine email als Antwort darauf
    geschrieben, in der sie sich auf die AGBs bezogen habe in
    denen steht:

    [i]Widerrufsrecht
    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat
    ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax,
    e-mail) widerrufen.

    Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur
    Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der
    Widerrufserklärung. Der Widerruf ist zu richten an die
    folgende Adresse, und zwar per Brief, E-mail oder Fax:
    ...[/i]
    Na ja. Hier sollte man nicht nur das lesen und zitieren, was einem in den Kram passt. Weiter heißt es nämlich in den AGB: Ihr Widerrufsrecht bezüglich der Dienstleistung erlischt vorzeitig, wenn die Go Web Ltd. mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.B. durch Download etc.). Dies ist laut BGB zulässig. Die Person fühlt sich ein wenig über's Ohr gehauen von dieser
    Firma.
    In der Tat ist es so, dass hier mangels eindeutiger Willenserklärung kein Vertragsabschluss vorliegen dürfte. Ich hoffe Ihr könnt ihr weiterhelfen bzw. einen gut gemeinten
    Ratschlag erteilen bzw. Erfahrungen posten.
    Das tun wir sicher gerne. Hoffentlich versucht hier aber keiner, die nachfolgenden "Tricks" zu unterstützen, sich aus einem ggf. doch wirksamen Vertrag herauszumogeln. Derzeit stehen m.E. nach mehrere Optionen offen, wie sie
    weiter verfahren könnte.
    1. Da sie falsche Versanddaten bzgl. ihrer Wohnanschrift
    angegeben habe (aus Angst vor evtl. Werbungen nach Haus etc.),
    werden sie die Rechnungen wohl nicht erreichen. Der Anbieter
    hat auf seiner Internetseite geschrieben, dass er vorsorglich
    die IP-Adresse speichert und ggf. beim Internet-Provider die
    genaue Adresse ermitteln lässt. Meine Frage, ist das rechtlich
    möglich? Wenn nicht, dann kann sie die Sache doch praktisch
    aussitzen?
    Durch das Angeben von falschen Adressdaten kann man sich keiner Verbindlichkeiten entziehen. Ggf. macht man sich aber des Betruges schuldig. 2. Da sie erst 17 Jahre alt ist und somit beschränkt
    geschäftsfähig ist, ist der Vertrag ja schwebend unwirksam.
    Sie hat den Vertrag ohne Zustimmung ihrer Eltern
    abgeschlossen. Sollte sie nun den Anbieter darauf verweisen
    und er wird den Vertrag aufkündigen und die Sache ist vom
    Tisch?
    Kommt sicher darauf an, welche Kosten entstehen. 3. Sollte sie ihm evtl. Konsequenzen vorhalten? Habe schon oft
    davon gehört/gelesen, dass Betrogene in diesem Fall nur zum
    Schein mit Presse oder Medien drohen. Meistens sind
    anschließend die Wogen geglättet, da die Unternehmen negative
    Schlagzeilen scheuen.
    Möglichkeit 1: Vertrag ist gültig, dann kann man drohen bis der Arzt kommt.
    Möglichkeit 2: Vertrag ist ungültig und die Firma reitet auf dieser Masche. Dann lassen die sich von so einer Drohung kaum beeindrucken.

    Tipp: Vor Betätigung der Maustaste Hirn einschalten. Das erspart mächtig Ärger.

    Gruß

    S.J.

  3. Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
    Re: Widerrufserklärung

    Hi, dachte
    Fehler dachte
    Fehler Die AGBs wurden im überfliegen gelesen.
    Fehler Erwartungen
    Fehler falsche Versanddaten
    Fehler aussitzen?
    Fehler. 2. Da sie erst 17 Jahre alt ist und somit beschränkt
    geschäftsfähig ist, ist der Vertrag ja schwebend unwirksam.
    Sie hat den Vertrag ohne Zustimmung ihrer Eltern
    abgeschlossen. Sollte sie nun den Anbieter darauf verweisen
    und er wird den Vertrag aufkündigen und die Sache ist vom
    Tisch?
    Eine Nachricht der Eltern mit Hinweis auf Minderjährigkeit (sofern es den Tatsachen entspricht) und fehlender Genehmigung dürfte den Spuk beenden. Es sei denn der Preis ist gering genug für §110, aber auch nur sofern der Minderjährige überhaupt eigene Mittel zur freien Verfügung hat.

    Gruß
    Nils

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