Kindesunterhalt plus Auzubigeld

Guten Abend,

nehmen wir mal folgendes an:
Frau G ihre Tochter (fast 17)bekommt Unterhalt von ihrem Vater.Wieviel Geld darf sie in der Ausbildung haben ,um trotzdem noch Unterhalt zu bekommen.Gibt es irgendwo Tabellen oder ähnliches??
danke schon jetzt

lisa

habe mich verkehrt ausgedrückt
wie wird die Ausbildungsvergütung an den Unterhalt angerechnet…so besser…oder…danke

lisa

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Hallo,

obwohl das Posting korrigiert wurde, sollte Frau G. auf keinen Fall überlegen, dass sie vom Vater möglichst viel Unterhalt herholen will, sondern darauf achten, dass das Mädchen schon frühzeitig lernt eigenverantwortlich auf finanziell eigenen Füßen zu stehen und sich nicht in der Hängematte von anderen auszuruhen.

Soviel vorab, weil mir trotz der Korrektur irgendwie aufgestoßen ist, dass es darum geht, möglichst viel Geld vom Vater abzugreifen. Sorry, wenn ich damit falsch liegen sollte.

Nun zur Beantwortung der korrigierten Frage:

So lange die Tochter minderjährig ist:
vom Unterhalt bekommt die Tochter 90 Euro vorab für ihre berufs- bzw. ausbildungsbedingten Aufwendungen (Fahrtkosten, Schulmaterialien, Berufskleidung usw.) abgezogen.

Die Hälfte des dann übrig bleibenden Betrages wird dann unterhaltsmindernd abgezogen.

Beispiel: Der Vater zahlt 377 Euro abzügl. halbes Kindergeld 87 Euro. Sein Zahlbetrag lautet also bisher 290 Euro.

Das minderjährige Kind hat ein eigenes Einkommen von 500 Euro. Davon erhält es 90 Euro, die nicht auf den Unterhalt angerechnet werden und mit denen es seine Kosten decken muss.

Die restlichen 410 Euro werden halbiert. Die Mutter erhält 205 Euro und der Vater 205 Euro. Er zahlt im Beispiel also demnächst nur noch 85 Euro Unterhalt.

Ab dem 18. Geburtstag ändert sich die Berechnung. Beide Eltern werden barunterhaltspflichtig. Aus dem Einkommen beider Eltern wird zusammengelegt der Unterhalt des Kindes errechnet. Kein Elternteil zahlt aber dann mehr, als er ohne die Zusammenlegung zahlen müsste. Selbstbehalt jedes Elternteiles erhöht sich von 900 auf 1.100 Euro.

Vom Unterhalt wird vorab das GANZE Kindergeld abgezogen. Das Kind bekommt wieder seine 90 Euro anrechnungsfrei. Dann wird das gesamte restliche Kindeseinkommen abgezogen und der noch übrige Unterhalt wird nach Einkommen der Eltern gequotet aufgeteilt (soweit sie mehr als den Selbstbehalt verdienen).

Achtung: Richter reagieren inzwischen säuerlich, wenn - auch minderjährige - Jugendliche sich nicht um Ausbildung, Fortbildung oder Arbeit bemühen, sondern nur mit Nichtstun den Tag verbringen. Es gibt inzwischen Urteile, da wird dann dem noch minderjährigen Kind ein fiktives Einkommen angerechnet.

Zuständig ist die Düsseldorfer Tabelle - seit ein paar Tagen gibt es eine neue.

Gruß
Ingrid