Ich habe mal eine Frage zum Rückgaberecht in Geschäften. Wie sieht es da mit der Rückgabe reduzierter Ware aus? Ist es dem Geschäft gestattet, innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Rückgabezeit von drei Tagen nur einen Gutschein auszugeben und kein Geld? So bekommt man es manchmal beim Kauf zu hören.
da kannst Du evtl noch froh sein, denn manche schreiben dick
und fett dazu, dass reduzierte Ware kpl vom Umtausch
ausgeschlossen ist…
… was natürlich schlichtweg haltlos ist, sofern die Ware Mängel hat! Die Rücknahme von Waren ohne Mängel kann unter den Vorgaben des Verkäufers geschehen.
… was natürlich schlichtweg haltlos ist, sofern die Ware
Mängel hat!
wo ließt Du denn im Ursprungsposting, dass es sich um mangelhafte Ware handelt?
Ich kann auch nicht erkennen, dass es sich um gestohlene Ware, Hehlerware, herrenlos aufgegebenes Gut, Ware, an der Dritte noch einen Eigentumsvorbehalt geltend machen etc. etc. handelt, für welche es natürlich auch noch Ausnahmen gäbe.
Fakt ist: Es gibt grundsätzlich kein gesetzliches Rückgaberecht.
Ich dachte immer, es gäbe ein gesetzliches Rückgaberecht von drei Tagen auf alle Waren, die nicht verderben. Da lag ich nach dem, was ihr so schreibt, wohl falsch. Deshalb mal aus interesse: Worauf gibt es ein generelles Rückgaberecht, oder gibt es das sowieso nur im Fernabsatz?
Schöne Grüße und danke für die vielen schnellen Antworten
Domingo
Ich habe mal eine Frage zum Rückgaberecht in Geschäften.
Gibt es gesetzl. nicht. Ist alles Kulanz und deswegen können sie auch ihre Regeln aufstellen (Umtausch und/oder Gutschein sind da normal - Bares eher selten).
wo ließt Du denn im Ursprungsposting, dass es sich um
mangelhafte Ware handelt?
Mh, ich kann es im Ursprungsposting nicht finden. Ist aber auch nebensächlich - Mein Eintrag bezog sich nämlich nicht auf das Ursprungsposting, oder hast du das irgendwo gelesen?
Fakt ist: Es gibt grundsätzlich kein gesetzliches
Rückgaberecht.
Diese Aussage ist sehr interessant, aber leider falsch. Ein Blick ins BGB wird dir da helfen!
Fakt ist: Es gibt grundsätzlich kein gesetzliches
Rückgaberecht.
Diese Aussage ist sehr interessant, aber leider falsch. Ein
Blick ins BGB wird dir da helfen!
Das Forum heißt „wer-weiss-was“ und nicht „wer-weiss-nix“, wenn du schon so eine haarsträubende Behauptung aufstellst, wirst du die auch begründen müssen.
Worauf gibt es ein generelles Rückgaberecht, oder
gibt es das sowieso nur im Fernabsatz?
Lies am besten hier nach, folge den Links: faq:1241 (steht dann unten rechts im Fenster, wenn Du draufklickst). Die angegebenen Paragraphen des BGB kann man bei http://www.dejure.org nachlesen (oben in der Suchzeile eingeben).
Gruß
loderunner (ianal)