Guten Tag Czauderna,
um die Frage zu praezisieren:
es geht um medizinische Baeder gegen Psoriasisbeschwerden.
Der Patient hatte die Information aus einer Pressemitteilung,
dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten dieser
Behandlung wieder uebernehmen wuerden.
Erster „Fehler“ - vorher immer den fragen, der bezahlen soll und nach dem Abrechnungsverfahren fragen - hier wäre schon im Vorfeld klar gewesen, dass der Patient Rechnungsempfänger sein würde, also Privatpatient - die Kasse beteiligt sich an den Kosten - wenn sich um eine „wirkliche“ Kassenleistung handeln würde wäre eine Direktabrechnung mit der Kasse die Folge gewesen. Klar aber auch, der
Arzt hätte hier auf jeden Fall vor Beginn der Behandlung schon auf die
Privatrechnung vorbereiten müssen.
Auf Nachfrage beim Arzt bestaetigte dieser dem Patienten, dass
die Kasse die Behandlungskosten tragen wuerde und vereinbarte
zehn Behandlungstermine.
siehe oben
Nach drei Behandlungen bekam der Patient eine Rechnung, mit
der er zu seiner Krankenkasse ging. Diese erstattete 100 von
157 Euro, den Rest musste der Patient selbst tragen (Der
Patient ueberwies den Betrag, weil sich der Arzt sonst
geweigert haette, den Patienten in Zukunft weiterzubehandeln).
Begruendung der Krankenkasse: Der Arzt hatte mit dem
Steigerungsfaktor 1,8 multipliziert, die Kasse truege aber nur
bis zum 1,0fachen.
Glück im Unglück - mit diesem Steigerungsfaktor war der Arzt noch
„günstig“ - er könnte bis zum 2,3fachen Satz berechnen.
Dem Arzt war bekannt, dass der Patient an der Armutsgrenze
lebt und die Kosten selbst nicht tragen kann.
Ob das den Arzt interessiert hat ??, wenn ja, dann wären der 1,8
Faktor ein Anhaltspunkt dafür.
Abgesehen vom konkreten Fall wuerde mich die Antwort auf diese
Frage auch grundsaetzlich interessieren.
Fazit : Lieber einmal zuviel fragen (an der richtigen Stelle) als zuwenig.
Viele Gruesse
melilith
Ich weiss, nicht befriedigend die Antwort !
Gruß
Czauderna