Hallo!
Person A hat vor einiger Zeit einen smart zur Reparatur gegeben.
Die erste Diagnose war ein defektes Ventil am Zylinder, ein mündlicher Kostenvoranschlag wurde gemacht.
Bei Abholung des Autos (Mitarbeiter der Werkstatt meinte, Auto sei fahrtüchtig- Probefahrt durchgeführt) liess sich der Motor nicht starten. Also verblieb das Auto zwecks Fehlerdiagnose in der Werkstatt.
Ergebnis dieser Diagnose: nun sei das Motorsteuergerät defekt, Kostenpunkt nun ca. das doppelte der zurvor veranschlagten.
Frage: wie ist es zu bewerten, dass eine Probefahrt wohl durchgeführt werden konnte (vom Mitarbeiter)- zumindest wurde es aus der Werkstatt auf den Parkplatz gefahren, und A nun dafür aufkommen soll, das Auto wieder in einen fahrbereiten Zustand zu bringen. Der Fehler ist nachweislich in der Werkstatt entstanden, da das Auto vorher zwar einen defekten Zylinder hatte, jedoch fahren konnte.
Was wäre A zu raten? Muss er die kompletten Kosten übernehmen oder kann er darauf bestehen, dass das Auto in den ursprünglichen Zustand versetzt wird (gilt da „Wegfall der Geschäftsgrundlage“?, eine so aufwändige Reparatur hätte A nicht durchführen lassen).
Danke für eure Hilfe!
Andrea