Widerrufsrecht beim Auftrag

Sehr geehrte wer-weiss-was-User,

nehmen wir an, Person A hat bei Firma A einen Auftrag abgegeben um eine Jalousie zu reparieren. Firma A hat versichert das die Jalousie repariert wird. Die ganze Sache ist etwa 7 Wochen her. Person A hat Firma A nach ca 2 Wochen gefragt, ob die bestellten Teile schon da sind und es denn noch etwas wird. Firma A meinte, sie würde es vor Weihnachten noch schaffen, sich um die Jalousie der Person A zu kümmern.
Person A dauerte es nun aber zu lange und hat heute angerufen. Dadrauf meinte Firma A: „Es wäre ihr doch zu kalt um die Jalousie zu reparieren“. Wäre dies Rechtskräftig, wenn Person A sich einfach bei Firma B um einen Auftrag kümmert und Firma A einfach ignoriert? Oder muss Person A, Firma A mitteilen das sie denn Auftrag zurück nimmt? Wie würde das denn alles ablaufen?

PS: Person A hat leider nicht viel Wissen in Sache Rechtslage :smile:

Danke für alle Antworten

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

Person A dauerte es nun aber zu lange und hat heute angerufen.
Dadrauf meinte Firma A: „Es wäre ihr doch zu kalt um die
Jalousie zu reparieren“. Wäre dies Rechtskräftig, wenn Person
A sich einfach bei Firma B um einen Auftrag kümmert und Firma
A einfach ignoriert? Oder muss Person A, Firma A mitteilen das
sie denn Auftrag zurück nimmt? Wie würde das denn alles
ablaufen?

hier scheint ein wirksamer Werkvertrag vorzuliegen. Ein Vertrag kann nicht einfach von einer Seite gekündigt werden. Auch nicht, wenn die andere Seite diesen nicht ordentlich erfüllt. Vielmehr muss der Auftraggeber den Auftragnehmer unter Fristsetzung auffordern, die vereinbarte Leistung zu erbringen. Wir der Auftrag einfach einem Dritten gegeben, muss der Auftraggeber ggf. beiden Firmen den vertraglich geschuldeten Preis zahlen.

Gruß

S.J.