Hinterbliebenenrente

Von: , Frage gestellt am Fr, 9. Jan 2009

Moin moin,

stellteuch vor da lebt eine Paar Jahr für Jahr in wilder Ehe.
Glücklich und zufrieden. Kurz vor dem Ableben das Partners Heiraten die beiden. Die Frau beantragt Hinterbliebenenrente, nix da sagt das Amt ihr wart nicht lange genug verheiratet !
Wie denn das ?
Wie lange müßten denn die beiden verehelicht sein damit sie die Witwenrente kassieren kann ?
Und warum so ein Gesetz ?
pd

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 6 Minuten 0 hilfreich
    Re: Hinterbliebenenrente

    Wie denn das ?
    Diese Regelung wurde vor einigen Jahren eingeführt. Wie lange müßten denn die beiden verehelicht sein damit sie
    die Witwenrente kassieren kann ?
    Ich glaube zwei Jahre, ganz sicher bin ich aber nicht. Und warum so ein Gesetz ?
    Um zu verhindern, dass Paare nur deswegen heiraten, um einem von Ihnen eine Versorgung zuzuschanzen.

    • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
      Re^2: Hinterbliebenenrente

      Hallo, Wie lange müßten denn die beiden verehelicht sein damit sie
      die Witwenrente kassieren kann ?
      Ich glaube zwei Jahre, ganz sicher bin ich aber nicht.
      Die Ehe darf nicht unter einem Jahr bestehen. Und warum so ein Gesetz ?
      Um zu verhindern, dass Paare nur deswegen heiraten, um einem
      von Ihnen eine Versorgung zuzuschanzen.
      Im Fachdeutsch spricht man von der "Versorgungsehe".

      Viele Grüße

      Andreas

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