Person A hat einen Kinofilm auf der öffentlichen Videoplatform www.y.de hochgeladen. Der Kinofilm ist grade erst ins Kino gekommen und Person A besitzt eindeutig nicht die Urheberrechte.
Darf nur der Besitzer der Urheberrechte Person A anzeigen? Oder dürfen das auch entrüstete Zuschauer?
Person A hat einen Kinofilm auf der öffentlichen Videoplatform www.y.de hochgeladen. Der Kinofilm ist grade erst ins Kino
gekommen und Person A besitzt eindeutig nicht die
Urheberrechte.
Darf nur der Besitzer der Urheberrechte Person A anzeigen?
Oder dürfen das auch entrüstete Zuschauer?