Heirat trotz Schulden?

Mich interessiert, wie es sich bei einer Heirat zwischen 2 Personen verhaelt, von der eine verschuldet ist.

Die Frau ist schuldenfrei und hat ein Kind von dem Lebensgefaehrten. Sie hat sich vor der Beziehung einen gewisses Vermoegen angespart, ausserdem ihr Erbe vorzeitig ausbezahlt bekommen.

Der Lebensgefaehrte hat 2 Kinder aus einer frueheren Beziehung, fuer die er Unterhalt bezahlt und groessere Schulden aufgrund Unterhaltsvorschuss, die er momentan abbezahlt (voraussichtlich noch auf 10 Jahre).
Ferner liegen noch Bankschulden mit kleineren Betraegen vor, ausserdem hat er Moebel auf Raten gekauft, die er noch 2 Jahre lang abbezahlt.
Der Mann hat auch einen negativen Schufa-Eintrag, bzw. mehrere Eintraege, weswegen er z.B. nicht mehr so einfach ein Girokonto kriegt. Dispo ist schon voellig ausgeschlossen. Ausserdem liegt ein Pfaendungsbeschluss vor, der aber momentan ruhend gestellt ist weil momentan alles in Raten abbezahlt wird.

Wie waere die Rechtslage nun, wenn die beiden heiraten? Mit welchen Konsequenzen muesste die Frau rechnen, wenn der Mann ploetzlich zahlungsunfaehig werden wuerde? Inwieweit koennte man sie fuer seine Schulden heranziehen?
Es sind schliesslich Schulden aus seiner Vergangenheit, mit denen sie nichts zu tun hat.

Laut BGB kann angeblich der Gerichtsvollzieher z.B. auch ihre beweglichen Vermoegensgegenstaende pfaenden. Ausserdem waere sie wohl auch bei spaeterer Berufstaetigkeit zu Unterhalt ihm gegenueber verpflichtet, den er u.a. zur Zahlung von KU verwenden muesste, so dass sie im Prinzip den KU fuer seine Kinder zahlen muesste.

Welche negativen Kosequenzen koennten ihr noch drohen? Koennte sich z.B. ihre Schufa-Punkteskala verschlechtern?

Wuerde mich ueber nuetzliche Infos freuen.

Hi
jeder ist für seine Schulden, die er vor der Ehe macht, selbst verantwortlich - der Ehegatte hat damit nichts zu tun.
Das gilt auch für mitgebrachtes, pfändbares vermögen

Wie waere die Rechtslage nun, wenn die beiden heiraten?

Im Grunde genau wie vorher, aber:

Mit
welchen Konsequenzen muesste die Frau rechnen, wenn der Mann
ploetzlich zahlungsunfaehig werden wuerde?

Es könnten Sachen gepfändet werden, die der Frau gehören; die Frau muss dann beweisen, dass es sich um ihre Sachen handelt, sonst können sie verwertet werden.

http://dejure.org/gesetze/ZPO/739.html

Inwieweit koennte
man sie fuer seine Schulden heranziehen?

In letzter Konsequenz und unbeschadet der o.g. Beweisfragen: gar nicht!

Es sind schliesslich Schulden aus seiner Vergangenheit, mit
denen sie nichts zu tun hat.

Eben.

Laut BGB kann angeblich der Gerichtsvollzieher z.B. auch ihre
beweglichen Vermoegensgegenstaende pfaenden.

Richtig, s.o.

Ausserdem waere
sie wohl auch bei spaeterer Berufstaetigkeit zu Unterhalt ihm
gegenueber verpflichtet, den er u.a. zur Zahlung von KU
verwenden muesste, so dass sie im Prinzip den KU fuer seine
Kinder zahlen muesste.

Beide Ehegatten schulden Familienunterhalt. Mit oder ohne Schulden.

Levay

Hi
jeder ist für seine Schulden, die er vor der Ehe macht, selbst
verantwortlich - der Ehegatte hat damit nichts zu tun.
Das gilt auch für mitgebrachtes, pfändbares vermögen

Hallo,

gilt dies auch, wenn die Eheleute Gütergemeinschaft vereinbaren?

Gruß
Lawrence

Hi Lawrence,

die Guetergemeinschaft tritt meiner Kenntnis nach normalerweise automatisch ein, wenn die Ehegatten keinen Ehevertrag machen.

Wuerde mich interessieren, was ein Ehevertrag mit Guetertrennung bewirken mag.

Gruesse

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

die Guetergemeinschaft tritt meiner Kenntnis nach
normalerweise automatisch ein, wenn die Ehegatten keinen
Ehevertrag machen.

Nein, nicht Güter-, sondern Zugewinngemeinschaft.

Wuerde mich interessieren, was ein Ehevertrag mit
Guetertrennung bewirken mag.

Dass weder Zugewinn-, noch Gütergemeinschaft eintritt…

Im Fall der Gütergemeinschaft (wohl ziemlich selten!) würden die Verbindlichkeiten der Eheleuten Gesamthandsverbindlichkeiten.

Levay

Danke fuer die Infos!
Hat mir auf jeden Fall schon mal weiter geholfen.

Mich interessiert noch die Frage des Erbrechts:
Wenn die Frau nun stirbt, dann erben der Ehegatte und das Kind.
Er koennte nun seinen Erbteil dazu verwenden, die Schulden abzubezahlen, der Rest wuerde beim Versterben des Ehemannes an seine 3 Kinder verteilt werden. Dies waere der Frau nicht recht, da es ihr Vermoegen ist und sie gerne das ganze Vermoegen ausschliesslich ihrem Kind vermachen moechte.

Die einzige Moeglichkeit, die mir einfaellt, ist, das Vermoegen bereits vor der Eheschliessung auf das Kind zu uebertragen.
Gibt es sonst noch andere Moeglichkeiten?
Welche Nachteile gibt es zu bedenken, wenn man das Vermoegen auf das Kind uebertraegt? (mir faellt nur die Krankenversicherung ein. Ab einem bestimmten Betrag eigenes (Zins-)Einkommen muss sich das Kind selber versichern.)

Gibt es sonst noch andere Moeglichkeiten?

Natürlich: Sie kann ein Testament aufsetzen; dann bleibt dem Mann nur noch ein Pflichtteil, und auch den kann man vertraglich ausschließen.

Bei so komplexen Fragen hilft nur die Beratung durch einen Fachmann, denke ich.

Levay

Hallo,
meine Lebenserfahrung sagt mir: nicht heiraten !
die Voraussetzungen für ein gutes Gelingen könnten nicht schlechter sein.
was soll ich mit einem mann der dermaßen abgewirtschaftet hat ?
warum auch immer ?
pd

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

oder die Insolvenz
Denn mit dem reformierten Insolvenzrecht hast Du die Möglichkeit, Dich wunderbar von Deinen Verbindlichkeiten zu trennen, DU musst nur 7 Jahre durchhalten und auch Deine Frau hat nichts damit zu tun.

Alternativ könntest Du die Schulden ja auch einfach zurückzahlen, was meinst Du?

Viele Grüße

Andreas

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Auch Hi

jeder ist für seine Schulden, die er vor der Ehe macht, selbst
verantwortlich - der Ehegatte hat damit nichts zu tun.
Das gilt auch für mitgebrachtes, pfändbares vermögen

Nur zur Information.
Bezüglich während der Ehe getilgter Schulden ändert sich ab 1.7. etwas:

http://www.familienrecht-deutschland.de/Startseite/R…
„…Nach geltendem Recht bleiben Schulden, die zum Zeitpunkt der Eheschließung vorhanden sind und während der Ehe getilgt werden, bei der Ermittlung des Zugewinns unberücksichtigt. Ob die Ehepartner während der Ehe voreheliche Verbindlichkeiten eines Partners getilgt haben, ist also für die Berechnung des Zugewinns ohne Belang. Das soll nun geändert werden. Künftig kommt es auch in solchen Fällen auf den Betrag an, um den das Vermögen des Ehepartners während der Ehe wirtschaftlich gewachsen ist…“
Gruß
Markoliner