GEZ nach neuem Gesetz

Hallo zusammen,

nehmen wir mal an Mister X hat keine Geräte die zur GEZ führen, bis auf einen Computer. Nach dem neuen Urteil muss Mister X für seinen Computer keine GEZ mehr bezahlen.

„Internetfähige PCs unterliegen nicht der Rundfunkgebührenpflicht, wenn sie nicht für den Empfang von Radio- oder Fernsehprogrammen eingesetzt werden. Das hat laut Mitteilung des Hotelverbands Deutschland (IHA) das Verwaltungsgericht Berlin entschieden (Az.: VG 27 A 245.08).“

Die Frage ist nun folgende:

Kann Mister X sich die Kosten von der GEZ irgendwie zurück holen, die Mister X in der Verganngenheit „fälschlicherweise“ übewiesen hat?

Freundliche Grüße

Alex

Hallo,

provokative Antwort: Wie willst du das nachweisen?

Im Prinzip ist jeder moderne PC zum Empfang von Radio- oder Fernsehsendungen in der Lage. Auch ohne Soundkarte kann man Fernsehsendungen empfangen, klar ohne Ton. Allein das reicht schon aus, um gebührenpflichtig zu sein (gewerbliche PCs).

Viele grüße
Selorius

PS: nein, ich arbeite nicht für die GEZ

Genau um diesen sachverhalt handelt ja das aktuelle Urteil, welches ich oben beigefügt habe. Der nachweis wäre doch eigentlich, dass ich für meinem Computer die GEZ gezahlt habe.

Grüße Alex

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Hallo

„Internetfähige PCs unterliegen nicht der
Rundfunkgebührenpflicht, wenn sie nicht für den Empfang von
Radio- oder Fernsehprogrammen eingesetzt werden. Das hat laut
Mitteilung des Hotelverbands Deutschland (IHA) das
Verwaltungsgericht Berlin entschieden (Az.: VG 27 A 245.08).“

Diese Meldung des Verbandes ist äusserst verkürzt, wenn nicht sogar falsch. Meines Wissens nach gibt es nur _ein_ Urteil, das sich mit der „echten“ privaten Nutzung beschäftigt, alle anderen haben damit zu tun ob ein irgendwie beruflich genutzter PC unter die diversen Regelungen fällt.

Bevor du also der GEZ einen Gerichtsvollzieher auf den Hals hetzt, muss erstmal die weitere Entwicklung, evtl. sogar Gesetzesanpassungen abgewartet werden. Denn da steht ja leider drin, das die GEZ prinzipiell im Recht ist.

Gruß, DW.

Hallo,

Genau um diesen sachverhalt handelt ja das aktuelle Urteil,
welches ich oben beigefügt habe.

MW bezieht sich das alles auf gewerbliche Nutzung. Aber wie dem auch sei -

Der nachweis wäre doch
eigentlich, dass ich für meinem Computer die GEZ gezahlt habe.

  • zurück gibt es bei der GEZ nix.

Grüßerle
Richard