mal angenommen Herr Mustermann hat ein Leasingvertrag über ein Auto. Da Herr Mustermann aber nur aus dem Vertrag herauskommt wenn er das Auto „freikauft“ hat er beschlossen, das Auto zu verkaufen (für die Ablösesumme) und das Geld der Bank (Leasinggeber) zu überweisen, damit diese dann den Fahrzeugbrief aushändigen.
Wie sie es aber rechtlich aus im Falle eines Falles.
zB: Der Käufer Herr Reich bezahlt das Auto bar erhält einen Kaufvertrag, die Fahrzeugschlüssel und das Kfz. Den Fahrzeugbrief aber erst ca. 1 Woche später, da Herr Mustermann erst das Geld der Bank geben muss um den Brief zu erhalten.
Wem gehört das Auto während dieser Zeit? Wer haftet in einem Schaden?
Eine andere Kaufabwicklung sieht Herr Mustermann leider nicht, als erst auf das Geld vom Käufer zu warten und dann zur Bank zu gehen.
Ich hoffe Ihr habt ein paar Ideen zu diesem „Rätsel“!
Herr Mustermann, sollte mit der Bank den Vorgang abklären.
Habe es selbst ähnlich erlebt, war in diesem Fall Herr Reich, bin dann mit Herrn Mustermann zu Bank gefahren, habe das Geld eingezahlt und sofort den Brief erhalten.
Die Frage ist zu allgemein. Bitte präzisiere sie doch mit
einem Beispiel.
zum beispiel wird mit dem auto ein schönes blitzer-foto gemacht und es damit eine „Bank ausgeraubt“ und anschließend landet es im Graben und der Käufer ist weg.
In einem Haftpflichtschaden haftet die Versicherung. Mit dem Kauf (also Einigung und Übergabe) des Autos - Kaufvertrag! - geht mit dem Eigentumsübergang auch die Versicherung auf den Käufer über.
Bei Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten in Zusammenhang mit dem Kfz haftet der Täter, nicht der ehemalige Eigentümer des Fahrzeugs. Und dass er das nicht mehr ist, kann er doch durch den Kaufvertrag nachweisen.
Wie Levay schon richtig schrieb, hat der Fahrzeugbrief nichts, aber auch garnichts mit den Eigentumsverhältnissen für ein Fahrzeug zu tun. Er spielt aber dann eine Rolle, wenn es um den gutgläubigen Erwerb geht (angenomen, du würdest ein unterschlagenes Kfz kaufen, das aber ohne Fahrzeugbrief. In dem Falle wirst du kein Eigentum an der Sache erwerben können, da man dir Bösgläubigkeit unterstellen würde - gerade weil es ohne Fahrzuegbrief gekauft wurde).
mal angenommen Herr Mustermann hat ein Leasingvertrag über ein
Auto. Da Herr Mustermann aber nur aus dem Vertrag herauskommt
wenn er das Auto „freikauft“ hat er beschlossen, das Auto zu
verkaufen (für die Ablösesumme) und das Geld der Bank
(Leasinggeber) zu überweisen, damit diese dann den
Fahrzeugbrief aushändigen.
Ich frage mich, ob Herr Mustermann das Auto überhaupt verkaufen kann. Es gehört ihm ja erst, wenn er es aus dem Leasingvertrag herausgekauft hat. Könnte man das nicht sogar ‚Betrug‘ nennen, wenn er das dem Käufer nicht erklärt?
Gruß
loderunner (ianal)
Ich frage mich, ob Herr Mustermann das Auto überhaupt
verkaufen kann. Es gehört ihm ja erst, wenn er es aus dem
Leasingvertrag herausgekauft hat. Könnte man das nicht sogar
‚Betrug‘ nennen, wenn er das dem Käufer nicht erklärt?
Betrug könnte man es zwar nennen, aber um den Tatbestand des Betruges zu verwirklichen, muss schon die Absicht eines Vermögensvorteils sowie eine Vermögensschädigung vorliegen. Und das sehe ich (noch) nicht.