Hallo, welches Gericht ist für das europäisches Mahnverfahren in Österreich (Wien) zuständig? Gibt es dort auch wie in Dtl ein Zentralgericht? Kann dazu leider überhauptnichts im Netz finden.
vielen Dank,
Matthias
Hallo, welches Gericht ist für das europäisches Mahnverfahren in Österreich (Wien) zuständig? Gibt es dort auch wie in Dtl ein Zentralgericht? Kann dazu leider überhauptnichts im Netz finden.
vielen Dank,
Matthias
Hallo, welches Gericht ist für das europäisches Mahnverfahren
in Österreich (Wien) zuständig? Gibt es dort auch wie in Dtl
ein Zentralgericht? Kann dazu leider überhauptnichts im Netz
finden.
Gericht für den Antrag ist das, in dem der Antragsteller seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Das gilt m.E. auch für Auslandszustellungen.
Gericht für den Antrag ist das, in dem der Antragsteller
seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
Nein.
Warum nicht? Wo soll das denn sonst sein? MB-Antrag immer am allgemeinen Gerichtsstand des ASt.
Hallo!
Es gibt in Österreich kein zentrales Mahngericht, weil es zwar ein Mahnverfahren gibt, dieses aber nicht vom Zivilprozess getrennt werden kann. Daran ändert auch das europäische Mahnverfahren und das europäische Bagatellverfahren nichts.
Gruß
Tom
na überleg mal, morgen kommt ne mahnung rein und das zuständige gericht sitzt in litauen. wie wär denn das?
die informationen im antrag zum mahnverfahren sagen eindeutig, dass der gerichtsstand des antragsgegners herzunehmen ist.
leider weiss ich den nicht von österreich.
danke für deine info. weisst du denn welches gericht für das europäische mahnverfahren zuständig ist wenn der antragsgegner aus wien ist?
Hallo!
Welcher Anspruch? Adresse des Beklagten?
Gruß
Tom
Aber ich kann doch auch nen MB beantragen, der in Österreich zugestellt werden soll, da Österreich zu den Staaten gehört, die irgendwie ihre Rechtsgestaltung untereinander anerkennen.
Wenn man den Antrag online ausfüllt wird man nur auf die erhöhten Kosten für die Zustellung im Ausland hingewiesen. Der Rest läuft ganz normal ab.
Oder meinst du das Gericht für das streitige Verfahren im Falle eines Wiederspruchs?
das europäische mahnverfahren ist nur fuer grenzüberschreitende zwistigkeiten. unter punkt 4 der formblattes a
http://ec.europa.eu/justice_home/judicialatlascivil/…
muss begründet werden, bei welchem gericht der bescheid eingereicht werden muss, sprich
Wohnsitz des Beklagten.
Nach durchlesen der ganzen Formblätter ist mir das Wort „Klage“ sehr oft aufgefallen. Sogar die Überschrift des 1. Blattes heißt „Klageformblatt“. Somit ist es für mich eindeutig, dass es sich hierbei um ein Klageverfahren und nicht um ein Mahnverfahren, handelt. Diese Formblätter wurden bestimmt für den Abbau der Bürokratie erstellt.
Für ein Mahnverfahren reicht es m.E. immernoch aus, den Antrag beim hiesigen Gericht zu stellen.
Sollte sich die Frage tatsächlich auf das Klageverfahren bezogen haben kann ich auch nicht weiterhelfen.
dir macht es spass mich zu verscheissern oder was? deine interpretationen und freches nichtwissen helfen mir keinen meter weiter.
das formular bleibt weiterhin für ein mahnverfahren und der antrag wird nicht beim hiesigen gericht eingereicht.
ich bitte dich keine unqualifizierten beiträge zu liefern, ausser du schlaust dich auf, z.b. auf der seite der eu.
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Hallo!
Oje, so viel Unwissen…
Gruß
Tom