Hallo Forengemeinde,
Ich habe eine Frage rein spekulativer Natur:
Nur mal angenommen, jemand (K) bekommt ein KFZ über ein deutsches Portal zum Verkauf angeboten. Dieses Fahrzeug wird dort weit unter Wert angeboten.
Eine Rückfrage beim Verkäufer (VK) würde ergeben, dass dieser wegen beruflicher Veränderungen nun im Ausland ist. Aus diesem Grund stehe das Fahrzeug jetzt auch in z.B. England, habe aber deutsche Papiere. Nehmen wir weiter an, der VK möchte unter dem Vorwand, die Liquidität des K überprüfen zu können, dass der K sich ein Konto bei der Western Union Bank mit dem vorraussichtlichen Kaufpreis einrichtet. Ein entsprechender Kontoauszug solle als Nachweis dienen.
Spekulieren wir weiter: Der K wird nun stutzig, ist aber ein pfiffiges Kerlchen. Er hat ja mittlerweile eine Kopie des Ausweises des (z.B. englischen) Verkäufers, des Briefes sowie viele Bilder des Fahrzeugs, welches tatsächlich einen deutschen Brief sowie deutsche Kennzeichen erhält. Nehmen wir nun an, der K lässt sowohl Fahrgestellnummer als auch Kennzeichen bei der Polizei überprüfen um zu sehen ob das Fahrzeug a) gestohlen ist und b) ob der VK auch der Besitzer des Wagens ist.
Diese Überprüfung würde ergeben, dass der Halter und Besitzer jemand völlig anderes ist, das Fahrzeug aber nicht gestohlen gemeldet wurde.
Und wenn jetzt der K noch so helle ist und den VK weiter hinhält, die IP-Adresse zurück verfolgt und dann auch noch erkennt, dass der angegebene Aufenthaltsort des VK nicht mit dem ermittelten Ort der IP übereinstimmt, möchte er nun etwas dagegen unternehmen, dass dieser Mensch schlimme Dinge tut.
Könnte der K aufgrund der gesammelten Daten des VK nun eine Anzeig erstatten? Oder muss er sich erst betrügen lassen, sprich, muss Geld verschwinden, damit eine Anzeige gerechtfertigt ist?