Herr X hat als Privatperson über ebay in Amerika einen Kaputzenpullover der Marke (EdHxxdy) gekauft.
Firma Y hat einen Vertrag mit dem Hersteller der Bekleidung, welches ihm das alleinige Vertriebsrecht in D zusagt. Nun soll Herr X eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, in der er sich verpflichtet, seine Bekleidung dieser Marke künftig nur noch in Deutschland zu kaufen.
Wie seht ihr denn das ?
Das ist doch für mich der größte Witz oder nicht ??
Als Privatkäufer kann ich doch kaufen wo ich will. Evtl. bestehende Rechte des deutschen Distributors anderen Händlern gegenüber gehen doch eine Privatperson nichts an, oder irre ich mich da ??
Danke und Grüße Patrick