Hallo,
angenommen ein paar Leute haben vor alle paar Monate eine Party in einem Gewölbekeller zu veranstalten. Es soll indirekt ne geschlossene Veranstaltung werden. D.h. Sie würden Einladungen raus schicken und jeder eingeladene kann Personen mitbringen. Eintritt und Getränkepreise bleiben Human und sollen eigentlich nur die Kosten für den Raum, Strom Anlage und wenig Personal beinhalten.
Der Keller wäre keine gewerbliche Einrichtung und könnte als privaten Veranstaltungsort gemietet werden.
Wie müssten Sie ganze rechtlich regeln, gerade was das finanzielle angeht, da sie vermutlich doch etwas Geld verdienen würden.
Gilt das als geschlossene Gesellschaft? Wäre z.B. eine Vereinsgründung ( Vereinstreffen ) dafür sinnvoll?
Ich verstehe den Sinn der Frage nicht. Was ist denn im rechtlichen Sinn eine geschlossene Gesellschaft, und was glaubst du, welche Konsequenzen daran geknüpft sind?
Wäre z.B. eine
Vereinsgründung ( Vereinstreffen ) dafür sinnvoll?
Ein Verein ist eine körperschaftliche Organisation und macht hier überhaupt keinen Sinn. Was ohnehin vorliegt, ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Wenn man die im Einzelnen regeln will, wird es wohl reichen, einen Vertrag aufzusetzen, in dem die Rechte und Pflichten stehen und was mit den Erlösen passieren soll. Wenn es doch einen größeren Rahmen einnimmt, kann man einen Rechtsanwalt damit beauftragen, einen GbR-Vertrag zu entwerfen. Das lohnt sich aber hier vermutlich nicht.
Die Gewinnabsicht hält sich in Grenzen aber ja, wir würden vermutlich Gewinn machen. Wir schätzen c.a. 100 Gäste, jeder zahlt Eintritt und Verzehr. Also da kommt sicherlich was dabei rum. Wie können wir als Privatperson sowas anmelden? Muss man da gleich als Veranstalter ne Selbstständigkeit anmelden? Gibts da irgendwelche Schlupflöcher? Wir machen das ja nur 3-4x im Jahr. Wie sollten wir vorgehen? Danke
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selbst hab ich vor einigen Jahren mehere Partys unter freunden bei mir im Keller auch gemacht, klar das ich nicht alles sponsore. Zufällig war am ende noch was überig und ?
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Ich verstehe den Sinn der Frage nicht. Was ist denn im
rechtlichen Sinn eine geschlossene Gesellschaft, und was
glaubst du, welche Konsequenzen daran geknüpft sind?
das macht schon Sinn, nämlich bei der Frage, ob einer Erlaubnis nach Gaststättengesetz erforderlich ist oder nicht.
§ 1 GastG:
§ 1 Gaststättengewerbe
(1) Ein Gaststättengewerbe im Sinne dieses Gesetzes betreibt, wer im stehenden Gewerbe
1.Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft) oder
2.zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft),
3.(weggefallen) wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.
Bei Nichtöffentlichkeit wie bei einer geschlossenen Gesellschaft also keine Erlaubnispflicht.
Ne, darum gehts eben nicht. Sonst würd ich nicht fragen und es einfach machen. IIm Normalfall würde auch keiner NAchfragen, aber falls doch. Was hab ich für Möglichkeiten und was muss ich denn wie anmelden?
Gruß
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