Hallo,
ein Mann lebt von seiner Frau und den 3 Kindern getrennt. Alle sind privat krankenversichert (Mann in Kasse A, Frau und 2 Kinder in Kasse B und Kind 3 in Kasse C). Der Mann zahlt zuzüglich zum Unterhalt alle Krankenversicherungen.
Die Ex-Frau ist mit allen Kindern zu einer dreiwöchigen Kur gefahren - ohne dies vorher mit dem Ex-Mann abzustimmen. Die Krankenkasse zahlt nicht, da eine Kur ausdrücklich vom Vertrag ausgeschlossen ist. Wer muss für die Rechnung aufkommen?
Liebe Grüße
Andrea
hallo
kann leider nicht antworten,habe aber eine andere Frage.Wie teuer ist die Private Versicherung für die FRau,danke??
lisa
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kann leider nicht antworten,habe aber eine andere Frage.Wie
teuer ist die Private Versicherung für die FRau,danke??
Das hängt vom Alter der Frau, vom gewählten Unternehmen und vom Tarif ab, bitte !
Hallo,
Die Ex-Frau ist mit allen Kindern zu einer dreiwöchigen Kur
gefahren - ohne dies vorher mit dem Ex-Mann abzustimmen. Die
Krankenkasse zahlt nicht, da eine Kur ausdrücklich vom Vertrag
ausgeschlossen ist. Wer muss für die Rechnung aufkommen?
Bitte differenzieren zwischen Krankenkasse (gesetzliche Krankenversicherung) und Krankenversicherung (private Krankenversicherung).
Was mich jetzt neugierig macht ist, was war das denn für eine Kur, in die die Frau gefahren ist, dass diese vorher offenbar nirgendwo beantragt wurde? Die meisten „Kuren“ die ich heute noch kenne sind sogenannte Reha-Maßnahmen, die entweder von der Deutschen Rentenversicherung, einer Krankenkasse oder der Berufsgenossenschaft gezahlt werden.
Kuren, so wie ich sie kenne sind bessere Wellness-Urlaube. Hier würde ich mich weigern auch nur einen Pfennig zu zahlen.
Viele Grüße
Andreas
Was mich jetzt neugierig macht ist, was war das denn für eine
Kur, in die die Frau gefahren ist, dass diese vorher offenbar
nirgendwo beantragt wurde? Die meisten „Kuren“ die ich heute
noch kenne sind sogenannte Reha-Maßnahmen, die entweder von
der Deutschen Rentenversicherung, einer Krankenkasse oder der
Berufsgenossenschaft gezahlt werden.
Mit nicht abgestimmt meine ich, dass die Frau die Kur nicht mit dem Mann (von dem sie jetzt möchte, dass er sie bezahlt) abgesprochen wurde. Sie wird sie mit einem Arzt abgesprochen haben. Der Mann ist Beamter und damit beihilfeberechtigt. Die Beihilfe hat auch gezahlt. Ist also anzunehmen, dass die Frau die Kur mit der Beihilfestelle abgestimmt haben könnte.
Kuren, so wie ich sie kenne sind bessere Wellness-Urlaube.
Hier würde ich mich weigern auch nur einen Pfennig zu zahlen.
Der Mann wird sich auch weigern. Wäre nur schön, wenn er abgesehen vom Bauchgefühl und gesunden Menschenverstand auch eine rechtlich haltbare Haltung hat.
Viele Grüße
Andreas