Eine Person X kauft eine Eigentumswohnung in Hamburg.Beim Einzug bringt er seinen Pitbullterrier mit.Die Eigetümergemeinschaft protestiert,laut Beschluß der Eigentümer sind Kampfhunde in dem Haus nicht gestattetund dürfen in Hamburg sowiso nicht gehalten werden.Der Hundehalter erwiedert das sein hund ungefährlich sei und zeigt einen Bericht der Hamburger Innenbehörde vor das das Tier einen Wesenstest bestanden hat und als nicht gefährlich eingestuft wird und unter bestimmten Auflagen gehalten werden darf.
diese Auflagen wie von der Behörde gefordert werden von dem Bewohner erfüllt. Darf X seinen Hund behalten ?
Eine Person X kauft eine Eigentumswohnung in Hamburg.Beim
Einzug bringt er seinen Pitbullterrier mit.Die
Eigetümergemeinschaft protestiert,laut Beschluß der Eigentümer
sind Kampfhunde in dem Haus nicht
gestattet
wer hatte die Schnapsidee in den Beschluss, statt alle Hunde, Kampfhunde reinzuschreiben?
und dürfen in
Hamburg sowiso nicht gehalten werden.Der Hundehalter erwiedert
das sein hund ungefährlich sei und zeigt einen Bericht der
Hamburger Innenbehörde vor das das Tier einen Wesenstest
bestanden hat und als nicht gefährlich eingestuft wird und
unter bestimmten Auflagen gehalten werden darf.
diese Auflagen wie von der Behörde gefordert werden von dem
Bewohner erfüllt. Darf X seinen Hund behalten ?
Wenn die Eigentümergemeinschaft mehrheitlich neu beschließt das keine Hunde gehalten werden dürfen, muß der Herr X seinen Hund abgeben so denke ich.
Hallo,
Eigetümergemeinschaft protestiert,laut Beschluß der Eigentümer
sind Kampfhunde in dem Haus nicht gestattet
Darf X seinen Hund behalten ?
Wenn es denn nicht nur die mündliche Aussage einzelner, sondern ein Beschluß der Eigentümerversammlung ist, dann darf der Hund (leider) nicht bleiben, auch wenn der Hund in Hamburg gehalten werden darf.
Die Eigentümerversammlung beschließt genauso über die Belange des Hauses, wie ein Einzelner über sein Einfamilienhaus.
Gruß Steffi
Schnapsidee?
Hallo,
wer hatte die Schnapsidee in den Beschluss, statt alle Hunde,
Kampfhunde reinzuschreiben?
dir ist bekannt, dass es gewisse Unterschiede zwischen Schoß- und Kampfhund gibt? Das sieht selbst der Gesetzgeber ganz deutlich. Ich halte es daher nicht für eine Schnapsidee, sondern sogar für eine sehr kluge Formulierung.
Gruß
S.J.
Als ehemaliger Besitzer eines Riesenschnauzers ist mir sehr wohl bekannt, dass es unterschiedliche Hunderassen gibt. Mir ist aber auch bekannt, dass es sinnlos ist und nicht dem Hausfrieden fördert, wenn die Mitbewohner Angst vor einem Hund haben. Das friedliche Zusammenleben steht für mich über dem Wunsch ein Tier zu besitzen
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Hallo,
Wenn … ein Beschluß der Eigentümerversammlung ist, dann darf
der Hund (leider) nicht bleiben …Die Eigentümerversammlung beschließt genauso über die Belange
des Hauses, wie ein Einzelner über sein Einfamilienhaus.
Ein Mehrheitsbeschluss hat nur da Gültigkeit, wo er nicht in die die Kernbereiche des Wohnens eingreift. Außerdem fehlt hier die Beschlusskompetenz bei der Eigentümerversammlung. Leider hat das Gericht nicht sehr eindeutig entschieden, aber dennoch stehen die Chancen gut, den Hund zu behalten.
Nach § 13 Wohnungseigentumsgesetz kann der Eigentümer mit seinem Sondereigentum verfahren, wie er will. Ausnahmen dazu müssten in der Teilungserklärung niedergelegt sein oder einstimmig beschlossen werden. Das ist ja wohl beides nicht der Fall. Eine Änderung der Hausordnung per Mehrheitsabstimmung bringt hier nichts. Die ist entweder ungültig (wenn in der Tagesordnung der entsprechenden Versammlung angekündigt) oder anfechtbar, wenn auf einer Versammlung beschlossen, ohne vorher genau angekündigt zu werden.
Grüßerle
Richard
Hallo,
Das friedliche Zusammenleben steht für mich über dem
Wunsch ein Tier zu besitzen
für dich vielleicht, für die Mehheit aber sicher nicht, sonst wäre die Hundehaltung in Wohngebäuden nicht allgemein geduldet und akzeptiert.
Zudem: Nicht alles was deinen Vorstellungen widerspricht ist automatisch eine Schnapsidee.
Gruß
S.J.