Hallo,
Es wird bei einem Schrottplatz oder auch Autoverwertung
genannt ein gebrauchtes Getriebe für 150 Euro gekauft.
Dies wird in der Werkstatt des Vertrauens gegen das alte,
defekte ausgetauscht.
Nach dem Umbau wird jedoch klar, dass dieses „neue“ Getriebe
ähnlich defekt wie das alte ist und keine 1000km mehr halten
wird.
Sagt wer? Die Werkstatt, die lieber ein neues verkauft hätte? Ist es nun wirklich defekt oder geht es erst nach 1000 km kaputt? Das ist alles nicht unwichtig, um überhaupt einen Anspruch begründen zu können. Das Gesetz sagt in BGB §434: Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. Was kann man erwarten, wenn man ein Getriebe auf einem Schrottplatz kauft. Hier sollte hinlänglich bekannt sein, dass die Teile aus Autos stammen, die, nicht ohne Grund, verschrottet werden.
Wie ist hier die Rechtslage?
So viel ich weiß, müssen Händler auch auf Gebrauchtwaren eine
Gewährleistung von einem Jahr gestatten. Oder nicht? Da spielt
es keine Rolle, ob es ein Schrottplatz ist oder nicht, oder?
Gewährleistungsansprüche verjähren nach 24 Monaten. Bei gebrauchten Sachen kann diese Frist auf 12 Monate verkürzt werden. Voraussetzung für Ansprüche ist aber immer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe. Es gibt keine Frist, wie lange etwas zu halten hat. Entscheidend ist, was vertraglich gekauft wurde. Wer ein Getriebe verkauft muss auch ein solches mangelfrei liefern. Wer 20 Kilo Schrott verkauft, muss 20 Kilo mangelfreien Schrott liefern (deutlich einfacher). Schrottplätze sind einzuordnen wie jede andere Branche.
Nun muss dieser auch für den entstandenen Schaden aufkommen,
welcher beim Einbau entstanden ist, nämlich der Preis für den
Einbau. Stimmts?
Nein, stimmt nicht. Nur wenn der Verkäufer den Mangel zu vertreten hat. Siehe auch http://www.focus.de/immobilien/bauen/defektes-parket…
Was kann man nun tun?
Beim Schrottplatz reklamieren?
Der Händler bietet nun nach langen Diskussionen an, ein
anderes, wohl besseres Getriebe für 50 Euro einzubauen. Die 50
Euro dafür, weil es wohl besser ist, als das andere.
Wer ist denn jetzt der Händler? Schrottplatz oder Werkstatt?
Ist das rechtens?
Die Werkstatt hat mit dem Mangel ja nichts am Hut und Anspruch auf die vergeblich aufgewendeten Arbeitsstunden. Jedes Entgegenkommen von dieser Seite wäre äußerst fair.
Gruß
S.J.