Gewährleistungsfrage bei Gebrauchtrwaren

Hallo Leute!

Und schon ist wiedermal eine kleine Rechtsfrage aufgetaucht, von der ich gern eine Antwort wissen würde.
Ich versuche, den Fall genau zu schildern.

Es wird bei einem Schrottplatz oder auch Autoverwertung genannt ein gebrauchtes Getriebe für 150 Euro gekauft.
Dies wird in der Werkstatt des Vertrauens gegen das alte, defekte ausgetauscht.
Nach dem Umbau wird jedoch klar, dass dieses „neue“ Getriebe ähnlich defekt wie das alte ist und keine 1000km mehr halten wird.

Wie ist hier die Rechtslage?
So viel ich weiß, müssen Händler auch auf Gebrauchtwaren eine Gewährleistung von einem Jahr gestatten. Oder nicht? Da spielt es keine Rolle, ob es ein Schrottplatz ist oder nicht, oder?

Nun muss dieser auch für den entstandenen Schaden aufkommen, welcher beim Einbau entstanden ist, nämlich der Preis für den Einbau. Stimmts?

Was kann man nun tun?
Der Händler bietet nun nach langen Diskussionen an, ein anderes, wohl besseres Getriebe für 50 Euro einzubauen. Die 50 Euro dafür, weil es wohl besser ist, als das andere.

Ist das rechtens?

Bitte um eure Hlfe…

Vielen lieben Dank!

MfG

Händler dürfen die Gewährleistung verkürzen(6monate) aber nicht ausschließen, und dies auch nur schriftlich.

ob ein Shhrottplatz (wie der name schon sagt, Schrott) Sonderregelung hatt weiss ich nicht.

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Hi ToyX,

ob ein Shhrottplatz (wie der name schon sagt, Schrott)
Sonderregelung hatt weiss ich nicht.

die Bezeichnung „Schrottplatz“ sehe ich als Laie jur. nur im Umgangssprachlichen Sinne.
Verkauft wird hier Schrott - das, was in die Altmetallverwertung, Hochofen usw, geht.
Die Teile wie hier das Getriebe werden wohl nicht als „Schrott“, sondern als „Gebrauchtteile“ an die Kunden verkauft. Damit hat der Händler alle Pflichten zu übernehmen.
LG
R

Hallo,

Der Händler bietet nun nach langen Diskussionen an, ein
anderes, wohl besseres Getriebe für 50 Euro einzubauen. Die 50
Euro dafür, weil es wohl besser ist, als das andere.

sicherlich mag es sein, dass Du faktisch im Recht bist, und der Händler vermutlich das Teil auch kostenlos einbauen müsste.

ABER: Sieh die Seite des Unternehmers, des Händlers. Der macht bestimmt kein Geschäft damit, dass er Dir das Ding so günstig überlässt und einbaut. Aber er „drückt“ sich auch nicht, und schon das finde ich fair.

Generell sollte man diese „Zunft“ wahrscheinlich mit anderem Maß messen, als einen Media Markt, Aldi oder Mercedes-Händler (auch wenn die „Rechtler“ nun widersprechen mögen). Wenn es für Schrottplätze unrentabel wird, weil sie ständig Angst vor irgendwelchem haarsträubendem Regress haben müssen, könnten sie das Handeln mit Gebrauchtteilen einfach einstellen. Meist ist in dem Bereich nicht viel verdient, und echte schwarze Schafe selektiert „das System“ schnell selbst heraus. Die anderen Händler werden eher nicht besonders reich und werkeln so vor sich hin, vielleicht mehr aus Idealismus, als aus Profitdenken; wenn die Kunden diese dann permanent unter Druck setzen (woher sollte der bspw. nach Ausschlachten eines Unfallwagens wissen, wie „gut“ das Getriebe noch war), verlieren sicher immer wieder solche Unternehmer den Spaß an der Sache und hören auf.
Und dann…? Hatten wir schon mal mit Gebrauchtwagenpreisen und der Sachmangelhaftung…

Grüße
formica

Hallo,

Händler dürfen die Gewährleistung verkürzen(6monate) aber
nicht ausschließen, und dies auch nur schriftlich.

beides falsch. Die Gewährleistung darf einzelvertraglich auf nicht weniger als 12 Monate eingeschränkt werden. Eine besondere Form (Schriftform) ist hierfür nicht erforderlich.

ob ein Shhrottplatz (wie der name schon sagt, Schrott)
Sonderregelung hatt weiss ich nicht.

Es gibt keine Sonderregelung. Und es hat auch nichts mit dem Namen zu tun. Wird ein Vertrag über ein 5-Gang Getriebe für Modell XYZ abgeschlossen, muss der Verkäufer auch für die Funktion eines solchen geradestehen. Werden 20 Kilo Schrott verkauft, haftet der Verkäufer für die Beschaffenheit des Schrotts. Wäre es anders, würden nur noch Kaufverträge über Müll und Schrott geschlossen und die Sachmängelhaftung wäre faktisch abgeschafft.

Gruß

S.J.

Hallo,

Es wird bei einem Schrottplatz oder auch Autoverwertung
genannt ein gebrauchtes Getriebe für 150 Euro gekauft.
Dies wird in der Werkstatt des Vertrauens gegen das alte,
defekte ausgetauscht.
Nach dem Umbau wird jedoch klar, dass dieses „neue“ Getriebe
ähnlich defekt wie das alte ist und keine 1000km mehr halten
wird.

Sagt wer? Die Werkstatt, die lieber ein neues verkauft hätte? Ist es nun wirklich defekt oder geht es erst nach 1000 km kaputt? Das ist alles nicht unwichtig, um überhaupt einen Anspruch begründen zu können. Das Gesetz sagt in BGB §434: Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann. Was kann man erwarten, wenn man ein Getriebe auf einem Schrottplatz kauft. Hier sollte hinlänglich bekannt sein, dass die Teile aus Autos stammen, die, nicht ohne Grund, verschrottet werden.

Wie ist hier die Rechtslage?
So viel ich weiß, müssen Händler auch auf Gebrauchtwaren eine
Gewährleistung von einem Jahr gestatten. Oder nicht? Da spielt
es keine Rolle, ob es ein Schrottplatz ist oder nicht, oder?

Gewährleistungsansprüche verjähren nach 24 Monaten. Bei gebrauchten Sachen kann diese Frist auf 12 Monate verkürzt werden. Voraussetzung für Ansprüche ist aber immer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe. Es gibt keine Frist, wie lange etwas zu halten hat. Entscheidend ist, was vertraglich gekauft wurde. Wer ein Getriebe verkauft muss auch ein solches mangelfrei liefern. Wer 20 Kilo Schrott verkauft, muss 20 Kilo mangelfreien Schrott liefern (deutlich einfacher). Schrottplätze sind einzuordnen wie jede andere Branche.

Nun muss dieser auch für den entstandenen Schaden aufkommen,
welcher beim Einbau entstanden ist, nämlich der Preis für den
Einbau. Stimmts?

Nein, stimmt nicht. Nur wenn der Verkäufer den Mangel zu vertreten hat. Siehe auch http://www.focus.de/immobilien/bauen/defektes-parket…

Was kann man nun tun?

Beim Schrottplatz reklamieren?

Der Händler bietet nun nach langen Diskussionen an, ein
anderes, wohl besseres Getriebe für 50 Euro einzubauen. Die 50
Euro dafür, weil es wohl besser ist, als das andere.

Wer ist denn jetzt der Händler? Schrottplatz oder Werkstatt?

Ist das rechtens?

Die Werkstatt hat mit dem Mangel ja nichts am Hut und Anspruch auf die vergeblich aufgewendeten Arbeitsstunden. Jedes Entgegenkommen von dieser Seite wäre äußerst fair.

Gruß

S.J.

Hallo!

Ja solche Kritik hört man oft genug von Autohändlerinteressensvertretern etc, sie ist aber falsch, weil sie eine falsche Rechtslage suggeriert!

Die Gewährleistung betrifft nur Mängel zum Zeitpunkt der Übergabe und hat mit einer Garantie nichts zu tun. Ein am Schrottplatz gekauftes Getriebe, das im vereinbarten Zustand ist, ist nicht mangelhaft und zwar egal ob und wie es funktioniert. Es geht ausschließlich darum, dass der Verkäufer dafür einstehen muss, wozu er sich selbst freiwillig vertraglich verpflichtet hat.

Den seriösen Gebrauchtwarenhändler trifft daher die Regelung ebensowenig hart wie den seriösen Schrotthändler. Treffen tut sie vor allem diejenigen, die regelmäßig bescheißen (und das kommt ja in der Branche nicht allzu selten vor, was wenn man den Gerichtsalltag kennt nicht nur ein Gerücht ist), denen man aber den Vorsatz in der Praxis kaum nachweisen kann.

Gruß
Tom

So… viel weiter bin ich nun leider auch nicht :smile:

Hier ein paar Fragen, die geklärt werden können:

Der Händler ist der „Schrottplatz“ dieser hat keine Verbindung mit der Werkstatt. Und auch diese hat keinerlei Interesse am Verkauf eines neuen bzw. eigenen Getriebes.

Was die Beschaffenheit angeht ist schwer zu sagen.
Der Händler hat es verkauft mit rund 70t KM auf dem damaligen Tacho.
Das hört sich für mich nicht wie ein bald defektes Getriebe an.

Wenn man sich jedoch das nun eingebaute Getriebe anhört, weiß selbst ein Laie, dass dies nicht mehr lange standhalten wird.

Was die Rechnung der Werkstatt angeht, diese ist selbstverständlich bereits beglichen.