Hat ein Sohn( Einzelkind) einen Anspruch auf einen Teil des Verkaufserlöses einer Eigentumswohnung die sein Vater verkauft?
Er musste eine Vollmacht unterzeichnen damit der Verkauf überhaupt zustande kommen kann. Die Wohnung war ursprünglich Eigentum beider Elternteile.
Er musste eine Vollmacht unterzeichnen damit der Verkauf
überhaupt zustande kommen kann. Die Wohnung war ursprünglich
Eigentum beider Elternteile.
Daraus errate ich, dass es um ein ehemaliges Erbteil geht, weil die Mutter verstorben ist und der Sohn Teileigentümer war. Dann hätte er selbstverständlich Anspruch auf einen Teil des Erlöses.
Gruß
loderunner (ianal)
Man macht das gelegentlich durchaus so: einer aus der Erbengemeinschaft macht den Verkauf alleine. Die anderen geben ihm dazu die Vollmacht oder auch das Alleineigentum und erhalten dafür einen Zahlungsanspruch in Prozent oder auch in Mark und Pfennig usw.
Ob Du überhaupt einen Erbschaftsanteil oder einen Pflichtteilergänzungsanspruch oder gar einen Eigentumsanteil hast und inwieweit es sinnvoll ist was für Forderungen zu stellen, das müßte man in die Hände eines qualifizierten Anwalts legen. Bald, denn es gibt auch Ausschlußfristen.