Kindesunterhalt für in Dänemark lebendes Kind

Hallo Ihr Lieben!

Ich habe da mal eine kurioses Frage:

Gehen wir davon aus, Herr Y. aus Deutschland hat ein Kind, welches seit der Geburt in Dänemark lebt. Dieses Kind ist im Jahre 2005 geboren und Herr Y. musste im Jahre 2007 zu Gericht in D. zwecks Vaterschaftsfeststellung. Seit dem Tage der Blutabnahme Anfang 2007 hat Y. nicht weiteres gehört und ist davon ausgegangen, dass er doch nicht Vater des Kindes ist.

Nun erhält Herr Y. ein Schreiben aus Dänemark von seinem vom Gericht genannten Pflichtverteidiger, angeblich wurde eine Vaterschaftsklage dort eingereicht! Wobei sich Herrn Y. die Frage stellt, ob die Vaterschaftsklage lediglich etwas mit der Vaterschaftsanerkennung zu tun hat und nicht mit etwaig entstandenen Unterhaltsansprüchen.

Wie sieht es nun rechtlich aus? Muss Herr Y. Unterhalt an dieses Kind zahlen und, wenn ja:

1.) In welcher Höhe?
2.) Ist der evtl. aus Vorjahren entstandene Rückstand überhaupt noch einklagbar.

3.) Ist dieses Geld überhaupt einklagbar?

Schonmal Danke für erste Infos.

Gruß,
Phlippo!

Hallo,

nach dem deutschen internationalen Privatrecht käme es auf die Staatsangehörigkeit des Kindes an. Es gilt deutsches Unterhaltsrecht, wenn Vater und Kind die deutsche Staatsangehörigkeit haben.

Art. 18 EGBGB
Unterhalt

(1) Auf Unterhaltspflichten sind die Sachvorschriften des am jeweiligen gewöhnlichen Aufenthalt des Unterhaltsberechtigten geltenden Rechts anzuwenden. Kann der Berechtigte nach diesem Recht vom Verpflichteten keinen Unterhalt erhalten, so sind die Sachvorschriften des Rechts des Staates anzuwenden, dem sie gemeinsam angehören.

(5) Deutsches Recht ist anzuwenden, wenn sowohl der Berechtigte als auch der Verpflichtete Deutsche sind und der Verpflichtete seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.

Bei Dänemark wird der in Deutschland zu zahlende Unterhaltsbetrag nicht gekürzt (im Gegensatz zu manchen anderen Ländern, in denen die Lebenshaltungskosten geringer sind), also wäre die Düsseldorfer Tabelle 1:1 anwendbar.

Was Dänemark in seinem Unterhaltsgesetz (KiVG) regelt, insbesondere zu internationalen Sachverhalten, ist mir unbekannt. Könnte also nach dänischem internationalem Privatrecht vielleicht auch dänisches Recht Anwendung finden. Vielleicht findet sich ja jemand, der das dänische Recht kennt.

VG
EK