Selbstbeteiligung Rechtsschutz

Hallo,

nehmen wir mal an einen Streit zwischen Herr X und Firma Y kann nur mit Anwalt beigelegt werden (mehrere Versuche von Herr X ohne Erfolg und nach einem Brief vom Anwalt ging es wohl in die Rechtsbteilung der Firma Y und due Firma lenkte ein).
Nun hat Herr X eine Rechnung bekommen über die Selbstbeteiligung der Rechtschutz.

Muss nicht Firma Y diese zahlen? Das ist ja äußerst ärgerlich, wenn man die SB noch zahlen muss obwohl es ohne den Anwaltsbrief nicht zu einem Schuldeingeständniss der Firma Y gekommen wäre (hat Firma auch klar zugegeben, dass er sich korrekt verhalten hat und sie die Fehler gemacht haben).

Danke im voraus.

Jessica

Dafür bedürfte es einer Anspruchsgrundlage, die womöglich in §§ 280 I, II, 286 BGB, ggf. auch in anderen Vorschriften zu finden sein könnte. Man müsste den Fall kennen, um das beurteilen zu können.

Levay