Hallo,
nehmen wir mal an einen Streit zwischen Herr X und Firma Y kann nur mit Anwalt beigelegt werden (mehrere Versuche von Herr X ohne Erfolg und nach einem Brief vom Anwalt ging es wohl in die Rechtsbteilung der Firma Y und due Firma lenkte ein).
Nun hat Herr X eine Rechnung bekommen über die Selbstbeteiligung der Rechtschutz.
Muss nicht Firma Y diese zahlen? Das ist ja äußerst ärgerlich, wenn man die SB noch zahlen muss obwohl es ohne den Anwaltsbrief nicht zu einem Schuldeingeständniss der Firma Y gekommen wäre (hat Firma auch klar zugegeben, dass er sich korrekt verhalten hat und sie die Fehler gemacht haben).
Danke im voraus.
Jessica