Unterhalt unehelicher Kinder 2009

Die neue Düsseldorfer Tabelle ist da.
In wie weit kann man sich darauf verlassen, dass die darin angestrebten Unterhaltssätze auch stimmen. Bei z.B. der untersten Einkommensgrenze von bis zu € 1500 wird bei einem Alter ab 18 Jahren ein Unterhalt von € 268,00 veranschlagt. Gibt es trotzdem irgendwelche Zu- oder Abschläge falls z.B. Schulden auf Immobilien da sind? Das schon abgezogene Kindergeld erscheint nicht auf der Lohnsteuerkarte; ist dies richtig?

Hallo,

irgendwie verstehe ich Deine Frage nicht so richtig.

Kindergeld erscheint doch nie auf der Lohnsteuerkarte. Falls Du den Kinderfreibetrag meinst, kommt es darauf an, ob der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht nachkommt. Wenn nein, bekommst Du den ganzen „Kinderpunkt“ - wenn ja, bekommst nur einen halben.

Was ist mit dem anderen Elternteil? Der ist ab der Volljährigkeit auch barunterhaltspflichtig.

Immobilienschulden können nur zum Teil abgesetzt werden. Die Zinsen werden meist anerkannt, die Tilgung nicht. Es kommt auch darauf an, wann diese Schulden gemacht wurden - vor der Trennung der Eltern oder nachher.

Dann kommt es noch darauf an, was das Kind macht, ob es bei einem Elternteil wohnt und ob es schon 21 Jahre alt ist. Desto lockerer oder fester sind die Unterhaltspflichten.

Gruß
Ingrid

Danke Ingrid für die schnelle Reaktion,

die Sachlage ist folgende:

der uneheliche Sohn ist 18 Jahre alt, lebt bei seiner Mutter und besucht noch die Schule und will im Anschluss studieren. Vater getrennt lebend seit Geburt. Er hat den Titel ursprünglich ans Jugendamt übergeben, die haben vor 8 Jahren einen Unterhalt von € 312,00 ( nach kleinen Erhöhungen ) veranschlagt, d.h. mit Aufschlag 115 %, warum auch immer. Der Vater hat keinen halben Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte. Er ist verheiratet, hat vor 13 Jahren ein Haus gekauft.

Die derzeitige Situation ist folgende:

Verdienst Vater € 1475,00
monatl. Zahlung an Sohn € 312,00
monatl. Rate Haus € 493,00

Ist in diesem Fall die Zahlung von € 312,00 zu hoch?

Hallo Ingrid,

Kindergeld erscheint doch nie auf der Lohnsteuerkarte. Falls
Du den Kinderfreibetrag meinst, kommt es darauf an, ob der
andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht nachkommt. Wenn
nein, bekommst Du den ganzen „Kinderpunkt“ - wenn ja, bekommst
nur einen halben.

kann man das irgendwo nachlesen?

Ich denke da gerade an einen völlig fiktiven Vater, der seit Jahren mit diesem halben Punkt auf der Lohnsteuerkarte herumläuft, ohne im Gegenzug auch nur einen Cent Unterhalt zu zahlen … ;o)

Beste Grüße

=^…^=

Hallo Ingrid,

Kindergeld erscheint doch nie auf der Lohnsteuerkarte. Falls
Du den Kinderfreibetrag meinst, kommt es darauf an, ob der
andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht nachkommt. Wenn
nein, bekommst Du den ganzen „Kinderpunkt“ - wenn ja, bekommst
nur einen halben.

kann man das irgendwo nachlesen?

Hallo,

es geht hier um volljährige Kinder. Nachlesen? Vermutlich irgendwo im Steuerrecht.

Vor ein paar Tagen habe ich einen ganzen Kinderpunkt auf die Lohnsteuerkarte meines Mannes im Finanzamt eingetragen bekommen. Sein Sohn lebt bei der Mutter und sie zahlt keinen Unterhalt.

Bei minderjährigen Kindern war es immer so gewesen, dass der betreuende Elternteil einen ganzen Kinderpunkt bekam und der barunterhaltspflichtige einen halben. Somit wurde aus einem Kind steuerlich ein 1 1/2-faches Kind.

Gruß
Ingrid

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Hallo,

Bei minderjährigen Kindern war es immer so gewesen, dass der
betreuende Elternteil einen ganzen Kinderpunkt bekam und der
barunterhaltspflichtige einen halben. Somit wurde aus einem
Kind steuerlich ein 1 1/2-faches Kind.

na, da muss ich doch glatt einmal bei unserem Rathaus vorbeigehen und meckern - bislang wurden auf meiner Lohnsteuerkarte meine Kinderlein stets nur als halbe welche gezählt … ;o)

Beste Grüße

=^…^=

Hallo,

solange dieser fiktive Sohn die allgemeinbildende Schule besucht, ist der Sohn einem minderjährigem Kind gleichgestellt. Für diese Privilegierung muss er eine Regelschule besuchen UND bei einem Elternteil wohnen UND noch nicht 21 Jahre alt sein.
Die Eltern haben dann in diesem Fall - wie bei einem minderjährigem Kind auch - einen Selbstbehalt von 900 Euro.

Allerdings ist der bis dato betreuende Elternteil auch vermehrt Erwerbspflichtig und Unterhaltspflichtig. Ab dem 18. Geburtstag benötigt ein Kind keine Betreuung mehr und es erhält deshalb auch Barunterhalt (den es dann evtl. als Kostgeld wieder zurückgibt).

Auch die bis dahin betreuende Mutter muss jetzt arbeiten und ihre ganze Arbeitskraft einsetzen, damit sie anteilig Unterhalt bezahlen kann. Das kann gerichtlich zur Fiktivrechnung bei der Mutter führen.

Wie das im Detail ist, würde hier einen Roman zur Folge haben. Bitte setze Dich mit mir direkt in Verbindung und gib mir eine Festnetznummer durch, dann können wir den fiktiven Fall ganz fiktiv erörtern und diskutieren.

Wenn der jetzige Schüler Student ist, ändert sich vieles. Selbstbehalt wird 1.100 Euro und auch viele strengere Berechnungen entfallen. Die Zinszahlungen von der Immobilie sollten dann anrechenbar sein - wenn sie höher als der Mietanteil sind. Allerdings kann man als Immobilienbesitzer durchaus auch noch andere Kosten absetzen.

Gruß
Ingrid

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Hallo =^…^=,

Bei minderjährigen Kindern war es immer so gewesen, dass der
betreuende Elternteil einen ganzen Kinderpunkt bekam und der
barunterhaltspflichtige einen halben. Somit wurde aus einem
Kind steuerlich ein 1 1/2-faches Kind.

na, da muss ich doch glatt einmal bei unserem Rathaus
vorbeigehen und meckern - bislang wurden auf meiner
Lohnsteuerkarte meine Kinderlein stets nur als halbe welche
gezählt … ;o)

das mit den 1,5 Kinderfreibeträgen muss neueren Datums sein, aber Ingrid ist da ja total fit.

Warum ich aber schreibe: Die fiktive Mutter kann das bei der Steuererklärung auch noch beanspruchen. Da gibt es so ein Feld "Beanspruche den vollen Kinderfreibetrag, weil … keinen Unterhalt zahlt.

Gruß, Karin