Wer trägt die Portokosten bei defektem Laptop?

Hallo zusammen,

folgender Fall: Man kauft sich im Internet bei einem in Deutschland ansässigen gewerblichen Händler einen Laptop. Als Versandoption wählt man einen Eilversand mit DHL für EUR 20,-. Der Grund ist, dass ansonsten nur irgendwelche komischen Paketdienste angegeben waren, und der Versand eben mit DHL erfolgen sollte. Ein „normaler“ DHL-Versand war als Option nicht verfügbar.

Nun war der Laptop aber bei Ankunft defekt. Da dies enttäuschend ist, macht man von seinem 14-tägigen Rücktrittsrecht bei Onlinekauf Gebrauch und schickt das Teil zurück.

Das Geld für Laptop und Rücksendung wurde erstattet. Aber wer trägt die Kosten für die ursprüngliche Sendung zum Kunden, also die EUR 20,-?

Der Verkäufer meint, dass die Leistung von DHL ja erbracht worden sei. Der Käufer meint aber, dass diese Leistung ja zum „Paket“ Laptop gehört und ohne Laptop wertlos ist.

Wie ist hier die rechtliche Situation für den Kunden? Kann man die EUR 20,- einfordern oder hat der Verkäufer recht?

Schöne Grüße

Petra

Die DHL würde ich sagen, …
… jedenfalls wenn der Laptop vor dem Abschicken noch heil und für den Versand ordentlich verpackt war.
Wenn nicht, dann es es sowieso alles ein Fehler des Händlers.

Nun war der Laptop aber bei Ankunft defekt.

Man braucht auch gar kein Rücktrittsrecht dafür, wenn die Ware nicht so ist wie versprochen, dann muss man sie nicht nehmen, auch nicht von Privat. Unkosten darf man dabei nicht haben.

Der Händler kann sich aber meiner Meinung nach bei der DHL schadlos halten. Das ist aber seine Angelegenheit. Es kann nur sein, dass man als Zeuge irgendwas bestätigen muss.

Viele Grüße

PS: Die DHL würde ich sagen, …

Aber an die DHL kann sich der Verkäufer in jedem Fall selber wenden. Der Käufer hat keinen Vertrag mit der DHL, nur mit dem Verkäufer, und der muss alles komplett zurückzahlen.

Habe mich falsch ausgedrückt
Hallo,

ich habe das Problem wohl nicht richtig geschildert.

… jedenfalls wenn der Laptop vor dem Abschicken noch heil
und für den Versand ordentlich verpackt war.
Wenn nicht, dann es es sowieso alles ein Fehler des Händlers.

Nun war der Laptop aber bei Ankunft defekt.

Es geht hier nicht um einen Versandschaden. Es geht um einen technischen Fehler des Laptops, der während des Betriebs ständig Störgeräusche (Piepsen) von sich gibt.

Die DHL ist also unschuldig …

Schöne Grüße

Petra

Aber an die DHL kann sich der Verkäufer in jedem Fall selber
wenden. Der Käufer hat keinen Vertrag mit der DHL, nur mit dem
Verkäufer,

Manchmal hat man Ansprüche aber auch ohne Vertrag:

http://dejure.org/gesetze/HGB/421.html

Levay

Interessant! … owt

http://dejure.org/gesetze/HGB/421.html

Nicht total kaputt?
Hallo

Es geht hier nicht um einen Versandschaden. Es geht um einen technischen Fehler des Laptops, der während des Betriebs ständig Störgeräusche (Piepsen) von sich gibt.

Ach so, grundsätzlich funktionieren tut der Laptop, er piepst nur?

Hm, ach so, dann ist die Sache komplizierter. Ich dachte, das Teil wäre vollkommen geschrottet. Dann sollen mal lieber die Juristen antworten. Oben kam schon mal so ein Fall, da sollte man erst mal Nachbesserung verlangen (Reparatur). Das würde wahrscheinlich auch hier passen.

Viele Grüße

Hallo,

Oben kam schon mal so ein Fall, da sollte
man erst mal Nachbesserung verlangen (Reparatur). Das würde
wahrscheinlich auch hier passen.

Nein, das passt hier nicht, weil es gar nicht um Gewährleistung, sondern um Widerruf im Fernabsatz geht.
Gruß
loderunner (ianal)

Guten Morgen,

Oben kam schon mal so ein Fall, da sollte
man erst mal Nachbesserung verlangen (Reparatur). Das würde
wahrscheinlich auch hier passen.

Nein, das passt hier nicht, weil es gar nicht um
Gewährleistung, sondern um Widerruf im Fernabsatz geht.

Ja, genau. Der Händler hat ja das Recht auf zweimalige Nachbesserung. Da es aber recht enttäuschend ist, dass ein Laptop nicht so funktioniert, wie er soll, wurde hier der Widerruf gewählt.

Der Laptop war auch dadurch enttäuschend, dass er unnötig groß war, da zwei Lautsprecher seitlich neben der Tastatur (!!!) montiert waren. Es sollte ein Laptop sein, kein Schlepptop.

Die Frage ist halt nun, ob der Käufer die Portokosten für diesen Laptop zahlen muss, da das Gerät ja defekt war.

Schöne Grüße

Petra

Hallo,

… wurde hier der Widerruf gewählt.

widerspricht

Die Frage ist halt nun, ob der Käufer die Portokosten für
diesen Laptop zahlen muss, da das Gerät ja defekt war.

Man kann nicht das eine mit dem anderen nach Gutdünken mischen.

Es wurde Widerruf gewählt, dann muss man auch mit den Folgen leben. Und eine Folge davon ist, dass es nicht ganz klar ist, wer die Hinsendekosten zu tragen hat - leider ist das noch nicht höchstrichterlich geklärt: http://www.rechthaber.com/wer-zahlt-die-versandkoste…

Natürlich kann man den Verkäufer daraufhin verklagen, aber ich weiß nicht, ob sich dieses Risiko lohnt bei 20€.

Gruß
loderunner (ianal)

Natürlich kann man den Verkäufer daraufhin verklagen, aber ich
weiß nicht, ob sich dieses Risiko lohnt bei 20€.

Mit dem Streitwert sinkt ja auch das finanzielle Risiko.

Levay

Natürlich kann man den Verkäufer daraufhin verklagen, aber ich
weiß nicht, ob sich dieses Risiko lohnt bei 20€.

Mit dem Streitwert sinkt ja auch das finanzielle Risiko.

Na ok, wenn das noch nicht geklärt ist, kann man nichts machen. Eine Klage lohnt sich für EUR 20,- jedenfalls nicht, vor allem dann nicht, wenn man eine Rechtschutzversicherung mit Selbstbehalt hat.

Aber diese Sache ist extrem ärgerlich, vor allem weil man einen Kauf, der nicht über eBay gelaufen ist, noch nicht einmal negativ bewerten kann. ***BLACKLISTED FOR EVER!*** (Den Verkäufer meine ich.)

Schöne Grüße und vielen Dank für die Antworten,

Petra